Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von anis79, 28. SSW am 17.06.2004, 21:31 Uhr

Arbeitsfrage! GANZ GANZ WICHTIG!

Hallo,

auch für Dich gilt uneingeschränkt der Kündigungsschutz. Es handelt sich hier um ein absolutes Kündigungsrecht. Sollte der ArbG Dich während des Vorstellungsgespräches gefragt haben, hättest Du Ihm auch nicht wahrheitsgemäß antworten müssen. Du hättest das sog. "Recht zur Lüge" gehabt. Er kann Dich also nicht kündigen, obwohl Du das verschwiegen hast.
Allerdings sollest Du auch mE mit offenen Karten spielen, schon damit die Schutzfristen entsprechend eingehalten werden können.
LG anis79

 
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