Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von -Kaname-, 15. SSW am 05.02.2012, 17:20 Uhr

Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

es kommt darauf an wie weit die Vollmacht gilt, meistens nur, das er Geld abheben und Geld drauf kommen lassen darf, aber er dürfte das Konto nicht schließen. Wenn es ein gemeinsames Konto ist, dann kann gepfändet werden aber nicht wenn das Konto auf deinen Namen läuft.
Ich weiß das aus eigener Erfahrung und da dürfen die nicht pfänden, ausser Sie machen einen Pfändungsbeschluss bei der Arge direkt, da kommt aber dann nur noch das Restgeld auf das Konto, wobei dein Konto wieder nicht angerührt wird.
Klär das mal mit der Bank, wie weit seine Vollmacht gilt!

 
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