Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nanana, 24. SSW am 04.02.2012, 21:36 Uhr

Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Hallo,

wenn das Ek deines Mannes auf dein Konto geht dürfen Sie in "seinen Geldzugang" vollstrecken, da hier die Eigentumsvermutung zugunsten deiner als Ehefrau klar widerlegt ist.

In Geldzugänge, die dir zuzuordnen sind darf nicht vollstreckt werden. Vorbehaltlich es handelt sich, wie du schilderst, um Beträge, die nicht der gesamtschuldnerischen Haftung unterliegen.

Das ALG 1 deines Mannes ist auch keinesfalls pfändungsgeschützt.

LG

 
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