Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sif am 04.02.2012, 13:52 Uhr

Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

hallo! wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht. aber arbeitslosengeld 1 und 2 sind pfändbar,wie alle anderen sozialleistungen auch! das wurde zu beginn des jahres geändert.man kann sein konto in ein pfändungssicheres konto ändern lassen. lg und alles gute wünscht sif

 
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