Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nane973, 34. SSW am 04.02.2012, 13:38 Uhr

Gehört zwar nicht hierhin aber WICHTIG und DRINGEND

Seit dem 01.01.2012 gibt es eine neue Rechtssprechung. Wärend vorher Sozialleistungen nicht pfändbar sind (mussten innerhalb von 7 Tagen abgehoben werden), sind ab dem 01.01. nur noch Pfändungsschutzkonten Pfändungsfrei.

Je nachdem wann Du geheiratet hast, sind seine alten Schulden nicht deine. Weiß jetzt aber das Jahr nicht 2009-2011 gab es dort Änderungen.

Da er Vollmacht über Dein Konto hat, ist sein Betrag pfändbar (es sei denn es ist ein Pfändungsschutzkonto). Es muss also nachgewiesen werden, welcher Betrag ihm und welcher dir gehört. Soweit ich mich erinnere muss das übers Amtsgericht geklärt werden.

 
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