Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JEW, 12. SSW am 04.04.2013, 14:38 Uhr

Freistellung Arzttermin

Also natürlich versucht man seinen Termin so zu legen, dass man nicht in der Arbeitszeit zum Arzt muss. Dies lässt sich aber manchmal nicht vermeiden.
Ich habe mich nochmal schlau gemacht und falls es einen interessiert:
- Man muss von der Arbeit für den Arzttermin freigestellt werden lt. Mutterschutzgesetz. Dies ist auch unabhängig davon, ob man nach der Arbeit einen Termin bekommen hätte. Für eine Schwangere gelten andere Regelungen.
Dies gilt aber nur, wenn es sich um Vorsorgeuntersuchungen beim Gyn handelt, nicht bei sonstigen Beschwerden bei anderen Ärzten.
LG

 
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