Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von allmountain, 16. SSW am 31.03.2013, 9:31 Uhr

Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz

hallo
ich arbeite in einem wohnheim für chronisch psychisch kranke erwachsene (25 Bewohner), auch im betreuungsdienst.
Nach 20 uhr und vor 6 uhr darf ich nicht mehr arbeiten, am wochenende oder feiertags schon (hab 14tägig wochenenddienst), dafür aber hab ich einen tag in der woche als ausgleich frei.
ich darf keine bewohner befördern (in unserem bulli), ich darf keinen dienst alleine machen - auch im besten fall nicht alleine im wohnhaus sein. wenn ich mit einem bewohner zu fuß unterwegs bin, muss ich die möglichkeit haben jemanden um hilfe zu rufen.
wir haben einen hepatitis-c erkrankten bewohner, zu dem soll ich möglichst abstand halten und meine kollegen sollen sich,wenn etwas mit ihm ist, drum kümmern.
ich darf keine telefonrufbereitschaft mehr machen (nachts).
nicht schwer heben etc. ist ja klar. in krisensituationen sollen sich meine kollegen darum kümmern und mich außen vor lassen.

hoffe das hat dir etwas geholfen.taubblinde sind vielleicht eine etwas andere kategorie (bei uns sind es u.a. psychoseerkrankte, unterschwellig aggressive menschen). dein arbeitgeber muss eine gefährdungsanalyse für die bezirksregierung ausfüllen und hinschicken. da tauchen gewisse sachen auf und er muss dann darlegen, wie du vor gewisse gefahren geschützt wirst oder wenn er dich nicht schützen kann durch umstellung von dienstzeiten etc., muss er ein bv ausstellen.

wenn du vorher regelmäßig nachtarbeit (nach 20 uhr) gemacht hast und dafür zuschläge erhalten hast,dann stehen dir diese weiterhin zu.steht,glaub ich, in §11 im mutterschutzgesetz. ich muss meine rufbereitschaft auch weiterhin bezahlt kriegen, obwohl ich sie nicht mehr machen darf.

hoffe ich konnte dir etwas helfen. lieben gruß

 
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