Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sternenfee75 am 31.03.2013, 0:36 Uhr

Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz

In der Pflege gilt das Verbot für Wochenende und Feiertage nicht, steht aber auch im Mutterschutzgesetz. Du darfst hält keinen Nachtdienst machen, nicht schwer heben, nicht mit Inf. material umgehen.

 
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