Geschrieben von sternenfee75 am 31.03.2013, 0:36 Uhr |
Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz
In der Pflege gilt das Verbot für Wochenende und Feiertage nicht, steht aber auch im Mutterschutzgesetz. Du darfst hält keinen Nachtdienst machen, nicht schwer heben, nicht mit Inf. material umgehen.
- Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - Xpistiva 30.03.13, 22:04
- Re: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - Nicole_Meyer, 25. SSW 30.03.13, 22:08
- Re: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - angi159 30.03.13, 22:55
- Re: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - sternenfee75 31.03.13, 0:36
- Re: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz - allmountain, 16. SSW 31.03.13, 9:31
Einnistung oder mens???
Bin zwar nicht mehr schwanger ...
LAUT GESCHRIEN
Wer kennt Bluthochdruck in der Schwangerschaft?
Zytomegalie-Virus
8 Wochen schon keine Periode mehr ...
Wer kennt das ???
Immer noch verzweifelt aber mit gewecktem Kampfgeist !!!
Weißer milchiger Ausfluss 36.ssw