Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von shade1983, 21. SSW am 04.04.2012, 17:07 Uhr

Frage wegen Elternzeit,Partnermonate etc.

Hallo ihr Lieben!

Nur kurz vorweg zum Verständnis: jeder Elternteil kann in den ersten drei Lebensjahren des Kindes maximal 3 Jahre ElternZEIT nehmen. ElternGELD gibt es für maximal 14 Monate (der eine muss mindestens 2 Monate, der andere entsprechend mehr).

Geht die Mutter direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit, werden die 8 Wochen nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. D. h. ein Jahr Elternzeit endet in diesem Fall am Tag vor dem ersten Geburtstag des Kindes. Bei 2 Jahren entsprechend ein Tag vor dem zweiten Geburtstag usw. Will man nicht direkt am Geburtstag wieder arbeiten, muss man 1 Jahr und 2 Wochen Elternzeit nehmen, z. B.

Hier mal der Link zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf

So, genug geklugscheißert!
Fröhliches Weiterkugeln!

 
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