Geschrieben von Hotsprings am 07.09.2008, 19:29 Uhr |
Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beantragt. Egal ob Kind auf Termin kommt oder nicht.
Die erste Zahlung des Mutterschaftsgeld erfolgt bis zum ET, dann musst du die Kopie der Geburtsurkunde einreichen und bekommst den Rest für die 8 Wochen danach.
- Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld - Nightfly84, 32. SSW 07.09.08, 17:19
- Re: Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld - Sonnenblume83, 31. SSW 07.09.08, 17:32
- Re: Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld - Nightfly84, 32. SSW 07.09.08, 17:35
- Re: Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld - Apfelsaftschorle, no. SSW 07.09.08, 17:56
- ALLES quatsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! - Sunny 07.09.08, 19:29
- Re: Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld - Hotsprings 07.09.08, 19:29
- ratet lieber gar nichts, wenn ihr nichts wisst - Sunny 07.09.08, 19:31
- 7 wochen vor ET wird mutterschaftsgeld beantragt - Sunny 07.09.08, 19:33
- Jede weiß es besser...... - lennya, 21. SSW 07.09.08, 19:41
- Schau mal hier..ö. - bubumama, 22. SSW 07.09.08, 19:41
- das KANN gar nicht anders gehandhabt werden, da dass alles gesetzlich geregelt ist - Sunny 07.09.08, 19:43
- GENAUSO ist es - Sunny 07.09.08, 19:45
- Sorry mein Fehler - Apfelsaftschorle, no. SSW 07.09.08, 20:54