Geschrieben von Nightfly84, 32. SSW am 07.09.2008, 17:19 Uhr |
Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld
Wann muss der Antrag auf Elternzeit dem Arbeitgeber spätestens vorliegen?
Meine zweite Frage bezieht sich auf das Mutterschaftsgeld? Muss man dieses zweimal beantragen, also einmal für die sechs Wochen vor dem ET und dann noch einmal extra nach der Geburt für die acht Wochen danach?
Re: Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld
Antwort von Sonnenblume83, 31. SSW am 07.09.2008, 17:32 Uhr
Also dein Chef muss aller spätestens 7 Wochen vor der Geburt wissen dass du in Elternzeit gehst und wie lange. Also wirds Zeit ;)
Zum anderen kann ich dir nix sagen, da ich in Elternzeit bin derzeit und keinen Plan habe ob ich sowas nochmal bekomme. Bin bei solchen Formalitäten echt überfragt.
Re: Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld
Antwort von Nightfly84, 32. SSW am 07.09.2008, 17:35 Uhr
Ich kann doch aber jetzt noch gar nicht wissen, wann das Kind denn nun geboren wird. Mit meinem Chef habe ich darüber gesprochen, dass ich ein Jahr in Elternzeit (also 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz und danach 10 Monate in Elternzeit) gehen möchte. Ist irgendwie ein bisschen verwirrend.
Re: Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld
Antwort von Apfelsaftschorle, no. SSW am 07.09.2008, 17:56 Uhr
Hallo,
da ich da grad voll drinstecke helf ich dir mal weiter:-))
Elternzeit musst du bis 7 Wochen NACH der Geburt einreichen, das ist die Frist. Und Mutterschutzgeld musst du nur einmal beantragen und nach der Geburt die Geburtsurkunde einreichen vom Kind. Gar nicht so schlimm:-))
Mein Mops ist jetzt 8 Wochen daher weiß ich grad Zufällig mal sowas:-)))
ALLES quatsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort von Sunny am 07.09.2008, 19:29 Uhr
elternzeit muss bis 7 wochen vor beginn dem arbeitgeber mitgeteilt werden, also SPÄTESTENS eine woche nach der geburt.
sunny
Re: Frage wegen Antrag auf Elternzeit und Bezug von Mutterschaftsgeld
Antwort von Hotsprings am 07.09.2008, 19:29 Uhr
Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beantragt. Egal ob Kind auf Termin kommt oder nicht.
Die erste Zahlung des Mutterschaftsgeld erfolgt bis zum ET, dann musst du die Kopie der Geburtsurkunde einreichen und bekommst den Rest für die 8 Wochen danach.
ratet lieber gar nichts, wenn ihr nichts wisst
Antwort von Sunny am 07.09.2008, 19:31 Uhr
*sorry*
7 wochen vor ET wird mutterschaftsgeld beantragt
Antwort von Sunny am 07.09.2008, 19:33 Uhr
und nicht immer bekommt man beim mutterschaftsgeld zwei zahlungen. ich hab mein mutterschaftsgeld immer am ende des monats bekommen wie mein gehalt auch.
sunny
Jede weiß es besser......
Antwort von lennya, 21. SSW am 07.09.2008, 19:41 Uhr
.......
Kann doch sein das es unterschiedlich gehandhabt wird,da muß man doch nicht gleich alles als quatsch darstellen
Davon mal abgesehen würde ich mich bei so etwas immer direkt bei den entsprechenden Stellen vor Ort erkundigen.-dann weiß ich es genau wer wann wie und was haben will/muß
Schau mal hier..ö.
Antwort von bubumama, 22. SSW am 07.09.2008, 19:41 Uhr
Ich habe bei Google grad folgendes gefunden, lies da mal nach, da steht alles.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm
Ich kämpfe mich auch gerade durch.
Ich weiß noch, bei meiner großen Tochter damals, da musste ich NACH der Geburt anmelden, wie lange ich Elternzeit nehmen will.
In dieser Mitteilung stand drin:
".... beantrage ich die vollen drei Jahre Erz.urlaub, im direkten Anschluss an die Mutterschutzfrist, bis einschl. 24.1.07...."
Geburtstag des Kindes war der 25.1.04
Wenn ich diese Seite, die ich o.g. genannt habe, richtig verstehe, habe ich 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist (heißt doch dann 1 Woche NACH Geburt), anzumelden wie lange und wann ich in Elternzeit gehe?!?
melli
das KANN gar nicht anders gehandhabt werden, da dass alles gesetzlich geregelt ist
Antwort von Sunny am 07.09.2008, 19:43 Uhr
sunny
GENAUSO ist es
Antwort von Sunny am 07.09.2008, 19:45 Uhr
spätestens eine woche nach der geburt.
sunny
Sorry mein Fehler
Antwort von Apfelsaftschorle, no. SSW am 07.09.2008, 20:54 Uhr
Klar eine Woche nach der Geburt alos 7 Wochen vor Antritt. Sorry hab was durcheinander gebracht.
Und wegen Mutterschaftsgeld. Ich habe es 2 mal bekommen. Einmal als sie den Antrag vom FA hatten , Zahlung bis zum Geburtstermin und einmal nach einreichen der Geburtsurkunde..
Soviel dazu Sunny