Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Redaktion

 

Geschrieben von und am 21.07.2015, 8:13 Uhr

Es ist verboten, eine Schwangere zur Abtreibung zu nörigen

SGB § 240 Absatz 2, 2

Das bedeutet für deinen Freund Knast bis zu 5 Jahren.

 
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