Geschrieben von johanna x3 am 09.05.2013, 21:45 Uhr |
Elternzeit
Huhu haette mal wieder ne frage....
Wenn man bei der Arge Arbeitssuchend gemeldet ist & alleinerziehend (der bater sich nicht ums kind kuemmert) hat man da trozdem anspruch auf 3.Jahre erziehungs zeit (hoffe ihr wisst was ich meine) .
Mir ist zwar nicht von der Arge aber von Bekannten zu ohren gekommen das das jetzt "neu" ist? Und man (von der arge) "nur" 1.jahr Elternzeit nehmen kann ?
Lg und ich hoffe meine frage wird nicht falsch verstanden!
Re: Elternzeit
Antwort von Mietzbert, 27. SSW am 09.05.2013, 22:09 Uhr
Man kann immer 3 Jahre nehmen, egal welche Umstände man hat. Man bekommt aber immer nur 1 Jahr Elterngeld oder 2 Jahre die hälfte. Die drei Jahre haben lediglich was mit Rentenanrechnungszeiten zu tun und dass du nicht vermittelt wirst. Ich arbeite beim Jobcenter. Lg
Re: Elternzeit
Antwort von lanti am 09.05.2013, 22:44 Uhr
Hallo,
schließe mich an - Du kannst auch wenn Du im ALG II Bezug stehst drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und bekommst dann in dieser Zeit auch keine Vermittlungsvorschläge, wenn Du nicht möchtest (es sei denn Du stellst Dich von Dir aus dem Arbeitsmarkt schon früher zur Verfügung).
LG
Re: Elternzeit
Antwort von johanna x3 am 09.05.2013, 23:45 Uhr
Huhu (: Vielen Dank, Eure Antworten waren echt hilfreich < 3
Also kan mir auch nix gestrichen werden an geld? wenn ich die 3.Jahre Elternzeit nehme? Weil dann stehe ich ja dem Arbeitsmarkt fuer 3.Jahre nicht zur verfuegung...
Re: Elternzeit
Antwort von Mietzbert, 28. SSW am 10.05.2013, 4:10 Uhr
Nee da wird nix gestrichen beim Alg II, was anderes wäre es bei Alg I. Da muss man um Geld zu erhalten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Re: Elternzeit
Antwort von johanna x3 am 10.05.2013, 5:10 Uhr
Hallo Mietzbert (:
Vielen Dank deine antworten sind wuerklich hilfreich!
Eine frage haette ich aber noch : Wo beantrage ich die elternzeit? Und wie? Also wenn ich z.b. Die elternzeit beim amt (arge) beantagen muss ,muss das dann schriftlich sein? Wie läuft das? Hab echt keine ahnung :-(
Re: Elternzeit
Antwort von Mietzbert, 28. SSW am 10.05.2013, 10:05 Uhr
Gebe einfach ein formloses Schreiben ab wo du sagst, dass du 3 Jahre Elternzeit nehmen willst, dann wissen deine Bearbeiter bescheid! Lg
Re: Elternzeit
Antwort von johanna x3 am 10.05.2013, 12:07 Uhr
Dankeschoen (:
Aber koenn die denn nicht verlangen das kind mit 1.jahr in eine krippe zu geben um den arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen? Moechte ja nicht arbeitsfaul klingen aber ich moechte schon die ersten 3.Jahre mein kind selber betreuen. Also kann mir auch nicht mit sperre oder abgezug kommen und verlangen mein kind mit 1.Jahr in die krippe zu geben? Also was ich meine ist, kann mir mit abzug oder sperre gedroht werden wenn ich mich "weigere" mein kind mit 1.jahr in die krippe zu geben?
Lg und sry fuer die vielen fragen^^
Und dieses formlose schreiben reicht da: Hiermit beantrage Ich ..... (name) 3.jahre elternzeit?
Re: Elternzeit
Antwort von Leni02 am 10.05.2013, 12:24 Uhr
Super!
Sehr viele der arbeitenden Mütter würden auch gern 3 Jahre bei ihrem Kind sein, können es sich jedoch nicht leisten. Schön, dass man wenigstens als Nicht-Arbeitssuchender 3 Jahre vom Amt erlaubt und sogar bezahlt bekommt
Ein Angestellter kann kaum zum Amt gehen und sagen "Nun bezahlt mir mal 3 Jahre Elternzeit, ich möchte sooo gern bei meinem Kind sein." Ich gehe davon aus, dass du spätestens nach einem Jahr Elterngeldbezug H4 für dich und dein Kind beantragen musst und somit Geld für dich und dein Kind fliesst.
Sollte ich falsch liegen und du euch anders finanzierst entschuldige ich mich schon vorab.
Re: Elternzeit
Antwort von eni79, 17. SSW am 10.05.2013, 13:44 Uhr
Kann verstehen, wenn man die ersten beiden Jahre zuHause sein möchte, aber wenn dein Kind 2 Jahre alt wird, dann kannst du schon wieder oder überhaupt einmal was schaffen oder??
Re: Elternzeit
Antwort von Micky86, 33. SSW am 10.05.2013, 15:11 Uhr
Ich würde mal sagen....Hartz4 machts möglich....
Ich bin seit 1. April arbeitslos da durch meine Schwangerschaft mein Vertrag nicht verlängert wurde und bekomme ALG 1, allerdings bin ich ab nächste Woche im Mutterschutz.
Ich muss auch wohl oder übel nach einem Jahr wieder arbeiten gehen bzw dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen weil ich sonst nach dem Jahr nicht mehr Krankenversichert bin, da ich nicht verheiratet bin.
Sicher wäre ich gerne nen halbes Jahr länger daheim aber bevor ich Hartz4 beantrage kümmer ich mich lieber um einen Job.
Und ehrlich gesagt kümmere ich mich lieber um einen Job auch wenn es dann nur für max 24Std oder so ist also Teilzeit als mich hinzusetzten und vom Amt abhängig zu sein.
Und ich glaub nicht das es einem Kind schadet schon mit einem Jahr in die Krippe zu gehen, im Gegenteil das ganze sozialverhalten wird geprägt und die kleinen Lernen viel mehr als was man zu Hause beibringen kann.
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