Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dove, 28. SSW am 05.06.2007, 13:18 Uhr

elternzeit/erziehungsurlaub

Also bei mir ist es so, das ich binnen 2 Wochen nach der Geburt meinem AG schriftlich mitteilen muß, wann unser Kind geboren wurde und was ich vorhabe nach Ablauf der Mutterschutzfrist zu tun. Ich meinem Falle wird dann stehen, das ich 2 Jahre Elternzeit nehme, aber im 2ten Jahr aber Teilzeit wieder einsteigen möchte. So können die das in meiner Firma dann mit einplanen, wenn es soweit is und ich zurückkomme.

Du kannst aber nich schreiben, das du ein Jahr daheim bleibst und dann wiederkommst.Also, das kannst du zwar schon, aber wenn dir innerhalb dieses Jahres einfällt das du doch noch ein Jahr länger daheimbleiben willst, dann geht das nich. Der AG kann dich dann auf das eine Jahr festnageln, das du angegeben hast. Es sei denn es legen ganz besondere Umstände vor.

Ach und noch ein Tip: Falls du dir mit dem 3ten Jahr noch nich sicher bist, dann gib das auch in dem Schreiben an: Ungefähr so: "Das 3. Elternjahr möchte ich mir vorbehalten zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen"...sonst könnte es nämlich sein, das dein AG sich da auch quer stellt. Es sind schon die dollsten Dinge passiert was das angeht..:-) Also lieber doppelt absichern..:-)
LG

LG
Dove

 
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