Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mariposa, 31. SSW am 05.06.2007, 12:23 Uhr

elternzeit/erziehungsurlaub

Bei der Länge der Elternzeit gibt es noch die Regel: wenn du nur ein Jahr beantragst, verfällt der Rest. Wenn du erst mal 2 Jahre beantragst, kannst du evtl. verkürzen, falls dein Arbeitgeber mitspielt, oder auch auf 3 Jahre verlängern, bzw. das 3. Jahr für später aufheben (bis zum 8. Geburtstag deines Kindes, falls der Arbeitgeber einverstanden ist). Du kannst natürlich auch während der Elternzeit arbeiten, z.B. im 2. Jahr nur 50% oder so. Während der Elternzeit hast du nämlich Kündiungsschutz.

Ach ja, und normalerweise mußt du die Elternzeit direkt nach der Geburt beim Arbeitgeber beantragen, aber der möchte verständlicherweise vorher schon mal wissen, was du VERMUTLICH machen willst - er muß ja auch planen :-)

LG, Mari

 
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