Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Chrissicat, 19. SSW am 05.06.2007, 19:37 Uhr

ACHTUNG! U.a. gibt es seit 01.01.07 Änderungen

Die Elternzeit musst du deinem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn (also in der Regel eine Woche nach der Geburt) schriftlich mitteilen.

Gibst du an, dass du nur 1 Jahr Elternzeit nehmen möchtest, hast du keinen Anspruch mehr auf die beiden anderen Jahre, es sei denn dein Arbeitgeber ist so kulant und stimmt da zu.

Nimmst du zuerst nur 2 Jahre, kannst du das dritte Jahr dann trotzdem dirket im Anschluss nehmen oder mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens 8. Lebensjahr) übertragen.

Zwar beginnt die Elternzeit theoreisch nach der Mutterschutzfrist, für die Berechnung zählt aber die Mutterschutzfrist nach der Geburt mit. D.h. also, dein Kind wird z.B. am 15.11.07 geboren und du nimmst erst mal 2 Jahre Elternzeit, dann geht diese bis zum 14.11.09.

Wenn du schon eine Vorstellung hast, wie du es gerne machen würdest, kannst du dies selbstverständlich deiner Chefin mitteilen. Das würde ich jetzt aber auf keinen Fall schriftlich machen, dazu bist du auch NICHT verpflichtet.

 
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