Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Grisu11011979, 24. SSW am 05.05.2009, 8:33 Uhr

Elterngeld und Hartz IV???

Guten morgen,
kann man eigentlich Hartz IV beantragen, wenn man Elterngeld bekommt?
Und wenn ja, wird das Elterngeld bei Hartz IV angerechnet?
Kann mir jemand die Fragen beanworten?
Vielen Dank schonmal und LG

 
8 Antworten:

Re: Elterngeld und Hartz IV???

Antwort von hormoni, 17. SSW am 05.05.2009, 8:39 Uhr

Hallo!

Direkt kann ich deine Frage jetzt nicht beantworten. Ich war kürzlich mit einer Freundin die von ihrem Mann verlassen wurde mit in der ARGE, weil sie dort ihren Antrag auf Hartz 4 abgegeben hat. Sie bezieht Landeserziehungsgeld (gibts glaub ich nur in Thüringen und Bayern im Anschluss ans Elterngeld). Sie hatte auch Kinderzuschlag beantragt bei der Familienkasse, was aber nicht geht. Wer Hartz 4 bekommt, erhält keinen Kinderzuschlag hieß es dort. Was das Landeserziehungsgeld angeht - es darf NICHT angerechnet werden. Wie sich das jetzt mit Elterngeld verhält, weiß ich nicht. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es ebenfalls nicht angerechnet wird (je nach Betrag vermutlich).

LG

hormoni

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gibt mal bei google "Elterngeld und Hartz4" ein

Antwort von hormoni am 05.05.2009, 8:42 Uhr

Dort steht auch, dass es NICHT angerechnet werden darf weil es "privilegiertes" Einkommen ist :o)

LG

hormoni

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Re: Elterngeld und Hartz IV???

Antwort von -Elli- am 05.05.2009, 8:44 Uhr

Also ich glaube wenn du die 300 € bekommst also das Minimum wird es nicht angerechnet.Da bin ich mir schon ziemlich sicher.

Wenn es allerdings mehr ist da weis ich es nicht genau.

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Re: Elterngeld und Hartz IV???

Antwort von Iffy123, 31. SSW am 05.05.2009, 8:47 Uhr

Ich hab 2 J 150Euro EZ Geld beantragt. und bekomme H4 unterstüzung. Das EZ Geld wird nicht mit angerechnet.


LG Steffi

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ich kann!!!

Antwort von konni76, 37. SSW am 05.05.2009, 8:51 Uhr

ich bin selber alg2 empfängerin! erstmal die frage: bist du bereits arbeitslos, also beziehst du momentan alg2? dann mußt du ab der geburt elterngeld beantragen und kindergeld! bei bedarf mußt du noch die unterhaltsfrage klären! mit den bescheiden stellst du dann (per veränderungsmitteilung, in der du im prinzip die geburt deines kindes bekannt gibst) den alg2 antrag "neu"! kindergeld wird angerechnet, ELTERNGELD NICHT! wenn du bereits alg2 empfängerin bist, bekommst du 300€ elterngeld, wenn du 1 jahr elternzeit nimmst! wenn du aber bisher in arbeit warst und das elterngeld aufgrund deines verdienstes berechnet wird, weiß ich jetzt auch nicht 100%ig ob man dann noch alg2 beantragen kann...bzw. bekommt. das hängt sicherlich auch noch davon ab, wieviel elterngeld du bekommst, was dein partner verdient usw.!

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das Elterngeld

Antwort von Loona85, 35. SSW am 05.05.2009, 8:58 Uhr

wird nicht beim hartz4 amt mit angerechnet, dass war schon beim erziehungsgeld für meine tochter schon so!

was angerechnet wird, ist das kindergeld und wenn du noch UVG oder unterhalt fürs baby bekommst wird dieses halt als dein einkommen angerechnet!


lg Jasmin

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An Alle!!!

Antwort von Grisu11011979, 24. SSW am 05.05.2009, 9:14 Uhr

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Sie haben mir sehr geholfen.

Momentan bekommen wir Kinderzuschlag, bzw. der Folgeantrag ist noch in arbeit und wurde schon 2x angemahnt. Da mein Mann ca. 64,- zuviel für Hartz IV verdient, denke ich mal, das ich nach der Geburt wieder Hartz IV beantragen muss.
Bin schon seit 2006 zu hause, da wir einen kleinen Sohn haben. Werde das Elterngeld dann auch für 2 Jahre beantragen, wenn das zweite da ist.

LG

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@Grisu11011979

Antwort von konni76, 37. SSW am 05.05.2009, 9:39 Uhr

also wenn dein mann derzeit 64,00€ zu viel verdient, kanns sehr gut sein, das ihr noch alg 2 bekommt, wenn dein krümel da ist, weil er/sie ja dann mit gerechnet wird! ich würde an deiner stelle einfach einen antrag stellen, ich denke schon, das da was bei raus kommt und wenns nur 100e sind!

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