Geschrieben von Lena_1977 am 04.08.2008, 23:02 Uhr |
Elterngeld als Selbständige
Kannst du erst nach der Geburt mit der Geburtsurkunde beantragen.
Am besten letzte Steuererklärung und GuV einreichen - gibt dann ungefähr 60-67 % - ganz normal wie bei allen anderen auch.
Du darfst 30 Stunden arbeiten - allerdings bekommst du nur das EG auf die Differenz.
z.B. Nettoeinkommen pro Monat vorher 2000 € - nach der Geburt n ur noch 500 € monatlich - dann würdest du nur 67 % von den fehlenden 1.500 bekommen.
- Elterngeld als Selbständige - semmerl, 12. SSW 04.08.08, 14:53
- Re: Elterngeld als Selbständige - Patsy82 04.08.08, 15:00
- Re: Elterngeld als Selbständige - semmerl, 12. SSW 04.08.08, 15:06
- Re: Elterngeld als Selbständige - naphro 04.08.08, 15:50
- Re: Elterngeld als Selbständige - Lienchen79, 33. SSW 04.08.08, 15:51
- Re: Elterngeld als Selbständige - semmerl, 12. SSW 04.08.08, 15:59
- Re: Elterngeld als Selbständige - milan2803 04.08.08, 21:16
- Re: Elterngeld als Selbständige - Lena_1977 04.08.08, 23:02
- Re: Elterngeld als Selbständige - semmerl, 12. SSW 05.08.08, 13:41