Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lena_1977 am 04.08.2008, 23:02 Uhr

Elterngeld als Selbständige

Kannst du erst nach der Geburt mit der Geburtsurkunde beantragen.

Am besten letzte Steuererklärung und GuV einreichen - gibt dann ungefähr 60-67 % - ganz normal wie bei allen anderen auch.

Du darfst 30 Stunden arbeiten - allerdings bekommst du nur das EG auf die Differenz.

z.B. Nettoeinkommen pro Monat vorher 2000 € - nach der Geburt n ur noch 500 € monatlich - dann würdest du nur 67 % von den fehlenden 1.500 bekommen.

 
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