Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von naphro am 04.08.2008, 15:50 Uhr

Elterngeld als Selbständige

Das wird anhand Deines Umsatzes errechnet. Da wird irgendwie das Netto Einkommen pro Monat ermittelt und davon bekommst Du wie ein normaler Arbeitender auch 67%. Maximal 1800€.
Musst halt eine GuV mit abgeben und dann errechnen die das daraus. Wenigstens ist es bei meinem Mann so der auch 2 Monate Elternzeit nimmt. Ach und wir sind auch aus Bayern ;)

Oder Du rufst mal direkt beim Versorgungsamt an (oder im Internet http://www.zbfs.bayern.de ). Die sind dort auch recht nett und beantworten die Fragen die man so hat.

 
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