Geschrieben von naphro am 04.08.2008, 15:50 Uhr |
Elterngeld als Selbständige
Das wird anhand Deines Umsatzes errechnet. Da wird irgendwie das Netto Einkommen pro Monat ermittelt und davon bekommst Du wie ein normaler Arbeitender auch 67%. Maximal 1800€.
Musst halt eine GuV mit abgeben und dann errechnen die das daraus. Wenigstens ist es bei meinem Mann so der auch 2 Monate Elternzeit nimmt. Ach und wir sind auch aus Bayern ;)
Oder Du rufst mal direkt beim Versorgungsamt an (oder im Internet http://www.zbfs.bayern.de ). Die sind dort auch recht nett und beantworten die Fragen die man so hat.
- Elterngeld als Selbständige - semmerl, 12. SSW 04.08.08, 14:53
- Re: Elterngeld als Selbständige - Patsy82 04.08.08, 15:00
- Re: Elterngeld als Selbständige - semmerl, 12. SSW 04.08.08, 15:06
- Re: Elterngeld als Selbständige - naphro 04.08.08, 15:50
- Re: Elterngeld als Selbständige - Lienchen79, 33. SSW 04.08.08, 15:51
- Re: Elterngeld als Selbständige - semmerl, 12. SSW 04.08.08, 15:59
- Re: Elterngeld als Selbständige - milan2803 04.08.08, 21:16
- Re: Elterngeld als Selbständige - Lena_1977 04.08.08, 23:02
- Re: Elterngeld als Selbständige - semmerl, 12. SSW 05.08.08, 13:41