Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von milan2803 am 04.08.2008, 21:16 Uhr

Elterngeld als Selbständige

hallo--bei mir war das so, dass der einkommsbescheid des vorjahres als berechnungsgrundlage genommen wurde (nich wie im gesetz die 12 monate vor geburt des kindes). ich habe weiter gearbeitet (allerdings ca 20 std-woche) und habe mir dafür 2 eingestellt. dadurch war ich hauptberuflich wieter selbständing, habe dann )kind im märz geb) im okt eine nachzahlung über die 300basiselterngeld bekommen (meine kv kostet schon 309!)und jetzt im mai erst den rest. da das amt ganz sicher gehen wollte,mir nicht zuviel zu bezahlen brauchten sie die gesamten abrechnungen (nein nicht von mir.---es musste unbedingt von einem steuerberater sein!!!! da rechnet der taschenrechner wohl anders ;) also musste ich arbeiten um nicht das jahr über zu verhungern!!!(bin alleinverdienerin , meinen mann habe ich eingestellt, da meine firma halt zu gut läuft--toitoitoi)!!!!! jetzt bin ich ca 8 woche mit dem nächsten kind---.. naja, nehme dann halt mein jahresurlaub (2 wochen) wieder als wochenbett!) ich rate dir::: sparen sparen sparen und denn gewinn bloß hochhalten, während der elternzeit nichts zu verdienen--material kaufen us usf.... viel glück,k.

 
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