Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tossy am 03.08.2008, 19:07 Uhr

Brauche dringend Euren Rat wegen Morgen

Hallo!

Ich würde mich darauf auch nicht einlassen. Du brauchst doch das einkommen bis zum ET zur Berechnung des Elterngelds. Arbeitslosengeld wird nämlich nicht auf das EG angerechnet.Das Arbeitsamt kann auch unangenehm reagieren bei solchen Aufhebungsverträgen. Nachher wird dir noch 3 Monate das ALG gekürzt, weil die das so auslegen, als ob du gekündigt hast.

Wenn du keinen befristeten Vertrag hast, habne die AG kaum Möglichkeiten, dich loszuwerden. Zur Not, kannst Du dir immer noch ein BV ausstellen lassen.

Wünsche Dir viel Glück morgen!!! Und gute Nerven!!!

 
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