Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina am 29.10.2012, 21:45 Uhr

Bitte helft mir mal...weiss nicht weiter :( sorry,lang.

M.E. sind das ganz normale Schwangerschaftsbeschwerden die ein BV nicht re htfertigen. Ein BV ist nur dann gerechtfertigt, wenn entweder durch bestimmte Arbeiten die Schwangerschaft gefährdet sein kann - Katalog im MuSchG - oder die Gesundheit des Feten oder der Mutter gefährdet ist.

 
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