Geschrieben von noname_6032, 24. SSW am 05.02.2007, 22:40 Uhr |
Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.
Hallo!
Bei mir ist nicht die Agentur für Arbeit sondern das Landratsamt zuständig.
Bei mir ist es so, dass ich mich nicht bewerben muss. Auch in der Elternzeit muss ich das nicht.
Ich hatte letztens erst mit der zuständigen Person geredet und wir wollen, wenn das Baby alt genug ist, langsam wieder anfangen, z. B. ABM.
- Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - JaneTwins+1, 13+0. SSW 05.02.07, 13:43
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - sugarbabemanu, 22. SSW 05.02.07, 13:49
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - peanuts75, 40. SSW 05.02.07, 14:29
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - lilly04, 37. SSW 05.02.07, 14:52
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - lukabab, 16+4. SSW 05.02.07, 15:06
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - noname_6032, 24. SSW 05.02.07, 22:40
- hatte mehr Probleme - majema37, 33+6. SSW 05.02.07, 23:39
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