Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von peanuts75, 40. SSW am 05.02.2007, 14:29 Uhr

Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.

Bei unserem ersten Kind hatte ich das. Ich mußte mich nicht bewerben. Als ich den Mutterpaß bekommen habe, bin ich damit zum AA gegangen und die haben eine Kopie von der ersten Seite mit dem ET gemacht.

Allerdings war ich grad erst gemeldet und habe vorher immer gearbeitet. Weiß ja nicht wie das woanders gehandhabt wird oder wenn man schon länger dort gemeldet war.

 
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