Geschrieben von sugarbabemanu, 22. SSW am 05.02.2007, 13:49 Uhr |
Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.
Hi,
also, normal ist es so das man sich trotzdem alle viertel jahre melden muß, bis 6Wochen vor ET.
Solange sie nichts sagen das Du Bewerbungsnachweise bringen mußt, würd ich garnichts machen, weil wie hoch ist die Chance schwanger einen Job zu finden - gleich 0!
Bei mir haben sie nur verlangt mich regelmäßig zu melden aber keine Bewerbungen nachzuweisen, weil sie wissen ja selber das das ein Ding der Unmöglichkeit ist!
LG Manu
- Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - JaneTwins+1, 13+0. SSW 05.02.07, 13:43
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - sugarbabemanu, 22. SSW 05.02.07, 13:49
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - peanuts75, 40. SSW 05.02.07, 14:29
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - lilly04, 37. SSW 05.02.07, 14:52
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - lukabab, 16+4. SSW 05.02.07, 15:06
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - noname_6032, 24. SSW 05.02.07, 22:40
- hatte mehr Probleme - majema37, 33+6. SSW 05.02.07, 23:39
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