Geschrieben von lukabab, 16+4. SSW am 05.02.2007, 15:06 Uhr |
Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel.
Ich bin bei der ARGE gemeldet und nachdem ich den Mutterpass vorgelegt habe, hat mich meine Sachbearbeiterin aus der Liste für potentielle Arbeitgeber genommen. Sie hat sich ET notiert plus 2 Monate. Solange werden keine Termine vom AA kommen, also auch keine Prüfungen zwecks Bewerbungen usw. Sie meinte selber, dass es eh sinnlos ist sich als Schwangere zu bewerben, stimmt ja leider auch.
- Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - JaneTwins+1, 13+0. SSW 05.02.07, 13:43
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - sugarbabemanu, 22. SSW 05.02.07, 13:49
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - peanuts75, 40. SSW 05.02.07, 14:29
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - lilly04, 37. SSW 05.02.07, 14:52
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - lukabab, 16+4. SSW 05.02.07, 15:06
- Re: Bewerbungspflicht bei Schwangerschft wenn arbeitslos gemel. - noname_6032, 24. SSW 05.02.07, 22:40
- hatte mehr Probleme - majema37, 33+6. SSW 05.02.07, 23:39
Ultraschall und risikoschwangerschaft...was meint ihr
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Ziehen im Bauch.... unsicher.... Bitte um Rat!
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