Geschrieben von Missy27, 19. SSW am 29.01.2010, 11:39 Uhr |
Beschäftigungsverbot?
Du musst nur das Berufsverbot an deinen Chef schicken und bekommst weiter dein Gehalt. Brauchst also nichts weiter machen. Dein Chef kann sich einen Ausgleich bei deiner Krankenkasse holen.
- Beschäftigungsverbot? - Fußballbaby, 23. SSW 29.01.10, 11:36
- Re: Beschäftigungsverbot? - Missy27, 19. SSW 29.01.10, 11:39
- Re: Beschäftigungsverbot? - Jeanne85, 22. SSW 29.01.10, 12:08