Schwanger - wer noch?

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von Olis Mama, 40. SSW  am 06.03.2015, 21:27 Uhr

Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Du musst deinem AG jetzt deine Schwangerschaft melden und er MUSS dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz geben!Oder dir ein BV aussprechen.

Deine FÄ kann das nicht einfach so,denn die Kontrollen durch den MDK und die damit verbundenen Strafen bei unberechtigt ausgestelltem BV (auch wenn du es anders siehst),sind immens geworden.Das wird sich so schnell kein FA mehr aufhalsen (selbst meine nicht in dieser Schwangerschaft und meine FÄ ist sehr sehr locker).

Ich habe bei meiner FÄ wenigstens ein halbes BV herausholen können (ich pendelte noch jeden Tag 140 Km),sodass ich nur 2 Tage die Woche arbeiten gehen musste und habe mich ab der 25. SSW krank schreiben lassen.
Aber meine FÄ meinte auch,jede Schwangerschaft ist neu und eine FG (bei mir Totgeburt 40.SSW) ist für den MDK kein Grund für ein BV in einer Folgeschwangerschaft!

 
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