Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schäfchen91 am 06.03.2015, 20:59 Uhr

Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Ein liebes Hallo an alle! Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Und zwar arbeite ich seit 2 Jahren auf einer neurologischen Station als Krankenschwester.Ich bin schon etwas länger mit den nerven am Ende durch diesen Job da ich mit dem Herz zu sehr dabei bin und mich die stressituation nur noch sehr belastet! :-/
So......
Ich hatte am 22.1.15 eine frühe Fehlgeburt 6.SSW war vorher normal arbeiten .Jetzt 5.März 15 wieder Schwanger und zwar aktuell im Krankenhaus! Erst mit Verdacht auf Eileiterschwangerschaft.jetzt sieht es aber mittlerweile ganz gut aus und bin zur Überwachung und zur HCG Kontrolle hier.bin geschätzt in der 5.SSW da sich durch den Abort der einspringen verschoben haben kann...
So jetzt ist meine Frage: wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot.meine FA würde etwas frech als ich sie darauf ansprach..ich könne normal arbeiten gehen Hände desinfizieren nicht so schwer heben das war's. Habe jetzt schon solche Angst dass ich in der Hinsicht nicht unterstützt werde und das Kind wieder verliere :-( ich bin ein sehr sensibler Mensch und mache mir zudem immer viele Gedanken über andere Kollegen.2meiner Kollegen haben sofort ein Beschäftigungsveebot bekommen von FA als sie schwanger waren.warum ich nicht??? Hoffe ihr könnt mir helfen...:-(
Bin echt nervlich am Ende langsam...kann nicht noch mehr Einzelheiten schreiben dann wird's ja ein halbes Buch.
Danke schon mal im vorraus! Und bitte nur ernste Antworten! Liebe Grüße

 
31 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Olis Mama, 40. SSW am 06.03.2015, 21:13 Uhr

Leider steht dir vom Frauenarzt nur ein BV zu,wenn das Leben des Kindes,oder deines,gefährdet wären (Blutungen,vorzeitige Wehen).

Also kannst du nur noch auf deinen AG setzen,er muss dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz anbieten können (z.B. nur noch Tabletten stellen,Schreibkram oder andere leichte Tätigkeiten).Dazu gehört auch:
- heben weniger als 5 Kg
- kein Kontakt mit Infektiösem Material (Urin,Stuhl,Blut,Sputum...)
- kein Kontakt mit Strahlung oder bedenklichen Materialien wie z.B. Chemikalien...

Als Krankenschwester wäre noch die Option Steri (die Reinseite,wo du Siebe packen könntest),das wird auch gerne angeboten.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Olis Mama, 40. SSW am 06.03.2015, 21:14 Uhr

Leider steht dir vom Frauenarzt nur ein BV zu,wenn das Leben des Kindes,oder deines,gefährdet wären (Blutungen,vorzeitige Wehen).

Also kannst du nur noch auf deinen AG setzen,er muss dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz anbieten können (z.B. nur noch Tabletten stellen,Schreibkram oder andere leichte Tätigkeiten).Dazu gehört auch:
- heben weniger als 5 Kg
- kein Kontakt mit Infektiösem Material (Urin,Stuhl,Blut,Sputum...)
- kein Kontakt mit Strahlung oder bedenklichen Materialien wie z.B. Chemikalien...

Als Krankenschwester wäre noch die Option Steri (die Reinseite,wo du Siebe packen könntest),das wird auch gerne angeboten.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Zoe83, 7. SSW am 06.03.2015, 21:18 Uhr

Hallo,
ich würde an deiner Stelle den FA wechseln. Ich bin jetzt in der 7.SSW mit Zwillis und mein Doc hat mir gestern sofort ein BV ausgesprochen und das obwohl ich eigentlich arbeiten gehen wollte und in keinem sehr gefährlichen Beruf oder so arbeite. Aber er will auf Nummer sicher gehen, zumal die SS nur durch eine ICSI zustande kommen konnte - also nicht so einfach.
Da du ja nun leider schon ein Sternchen hast und dein Beruf nicht ohne ist würde ich denken das du dann erst recht ein BV bekommen solltest. Dein AG kann dies aber auch aussprechen.
Ganz viel Glück das alles gut wird.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Isa2012 am 06.03.2015, 21:18 Uhr

Es tut mir leid dir dass jetzt sagen zu müssen,aber so unrecht hat deine FA nicht.
Es ist so dass das BV ausgesprochen wird,wenn du auf Grund der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kannst.Das du aber nervlich am Ende bist,was natürlich nachvollziehbar ist nach einer FG, hat aber nichts damit zu tun dass du nicht arbeiten könntest.
Die Frage ist halt,wie realistisch ist es dir deinen Arbeitsplatz "sicher" machen zu können?
Sprich,nicht so schwer heben usw?

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Schäfchen91, 6. SSW am 06.03.2015, 21:21 Uhr

Danke schonmal! Aber wie kann ich es ihr begreiflich machen? Bin niemand der sich vor Arbeit sträubt aber das möchte ich wirklich nicht vorallwm nach SEM ganzen Stress:-/
zudem haben wir ja eine stationssekretärin die sich um den schreibkram und eine Stationshilfe die das Essen austeilen Zimmer auffüllen etc übernehmen.So dass ich garkeine Tätigkeit übernehmen könnte. LG

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Neelie, 39. SSW am 06.03.2015, 21:22 Uhr

Ganz einfach gesagt...such dir einen anderen FA oder rede mit deinem AG ob er dir eines austellt. Ärzte handhaben das völlig unterschiedlich. In meiner SS 2013 bekam ich sofort ein BV und bei dieser SS mit anderem FA stellte mir mein AG eines aus. Frag am besten herum bei welchem Arzt deine Kolleginnen waren und wechsel dorthin. Viel Glück und eine schöne SS.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.03.2015, 21:22 Uhr

Da muss man sagen das es einfach noch Ärzte gibt die das machen. Richtig ist das aber nicht und würden diese Ärzte überprüft werden, würden sie dafür teuer zahlen. Nun muss man also überlegen ob man den gyn wechselt und dafür auch fachlich vielleicht einbüßen muss oder man arrangiert sich damit. Ich habe deshalb nicht gewechselt. Sobald es einem schlecht geht muss man eben zum Arzt. Meine beste Freundin war mit Zwillingen nach icsi schwanger und hat bis zur 32.ssw auf der intensiv gearbeitet. Ich bis zur 24. Ssw. Hatte dann vorzeitige wehen und bekam das BV

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Schäfchen91 am 06.03.2015, 21:25 Uhr

Zoe83 danke für dein Verständnis! Ich kann einfach nicht begreifen warum so viele ein BV bekommen und ich nicht:-( kindergärtner und und bekommen auch sofort ein BV und meine beiden Kollegen haben ja auch eins bekommen.deshalb verstehe ich nicht wie man als Arzt sagen kann ich kann normal arbeiten.habe bisher 3 Ärzte kennen gelernt und alle waren dagegen! Könnte normal arbeiten bla bla...:-/ wie es mir dabei geht und welche Angst ich um Das kleine habe interessiert anscheinend nicht.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Isa2012 am 06.03.2015, 21:26 Uhr

Dann kontaktiere dein Chef bzw die Betriebsärztin

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Olis Mama, 40. SSW am 06.03.2015, 21:27 Uhr

Du musst deinem AG jetzt deine Schwangerschaft melden und er MUSS dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz geben!Oder dir ein BV aussprechen.

Deine FÄ kann das nicht einfach so,denn die Kontrollen durch den MDK und die damit verbundenen Strafen bei unberechtigt ausgestelltem BV (auch wenn du es anders siehst),sind immens geworden.Das wird sich so schnell kein FA mehr aufhalsen (selbst meine nicht in dieser Schwangerschaft und meine FÄ ist sehr sehr locker).

Ich habe bei meiner FÄ wenigstens ein halbes BV herausholen können (ich pendelte noch jeden Tag 140 Km),sodass ich nur 2 Tage die Woche arbeiten gehen musste und habe mich ab der 25. SSW krank schreiben lassen.
Aber meine FÄ meinte auch,jede Schwangerschaft ist neu und eine FG (bei mir Totgeburt 40.SSW) ist für den MDK kein Grund für ein BV in einer Folgeschwangerschaft!

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Schäfchen91 am 06.03.2015, 21:29 Uhr

Eben es muss immer erst was passieren bevor man es bekommt! Ich denke dass man doch sozial genug ist und herzlich und ehrlich genug ist wenn man in diesem Beruf arbeitet warum wird einem da nicht geholfen.ich finde es in diesem Beruf äußerst wichtig dass man ein bv bekommt.selbst wenn man sich an das mutterschutzgesetz hält gibt es genügend gefahren.
Und im Kindergarten gehen sie zb.auch auf nr sicher.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.03.2015, 21:29 Uhr

Sorgen machen sich alle Mütter! Das ist nun mal kein Grund. Ich will nicht sagen das ich dich nicht verstehe, auf keinen Fall, aber es gibt dazu eine eindeutige Gesetzeslage :( als ich mit dem großen schwanger war waren wir 12 schwangere in einem jahr. Elf hatten ab dem positiven test ein BV. Nur ich nicht. Obwohl ich sogar cmv negativ war. Wobei das für mich auch kein Grund für ein BV ist. Davor kann man sich schützen.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.03.2015, 21:31 Uhr

Ich habe ganz normal weiter gearbeitet bis auf einige wenige Ausnahmen wie zb stickstoffbeatmete Kinder, ich finde nicht das man immensen Gefahren ausgeliefert ist. Von der Psyche nun tatsächlich mal abgesehen.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von mf4 am 06.03.2015, 21:34 Uhr

Es ist wie der Arzt sagte, dir geht es gut, dem Baby auch, du machst offenbar keine Tätigkeiten die gefährlich wären und deshalb kein BV. Dass es dich seelisch mitnimmt ist verständlich aber gefährdet sicher nicht die Schwangerschaft.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von sinsy, 10. SSW am 06.03.2015, 21:54 Uhr

Hey,
ich bin Altenpflegerin und habe direkt nach Bestätigung der Schwangerschaft ein BV von meinem AG bekommen. Eine Freundin von mir hatte auch Probleme ein BV vom FA zu bekommen, aber hat sich doch durchsetzen können (sie arbeitet in der ambulanten Pflege). Sprich am besten mit deinem AG oder ansonsten mit dem Betriebsarzt. Neurologie ist ja auch nicht unbedingt eine "ungefährliche" Station. Wenn all das nichts nützt, stellt der Hausarzt auch ein BV aus.
Alles Gute!

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von luvi am 06.03.2015, 22:07 Uhr

Hallo,
weiß Dein Arbeitgeber denn überhaupt schon von der Schwangerschaft?
So wie Du das beschreibst, wäre es evtl eine Sache des Arbeitgebers, Dir ein Verbot auszustellen. Je nach dem, ob Dein Arbeitsplatz als sicher gilt oder nicht.

Weißt Du denn, wer Deinen Kolleginnen das BV gegeben hat? Vielleicht war es ja der Arbeitgeber?
Überspitzt gesagt, ist es ja für den Arbeitgeber viel besser, wenn er er eine Schwangere ins BV schickt, statt dass sie dauernd zum Arzt rennt und sich krank schreiben lässt. Fürs BV sucht er eine Vertretung, Kosten fallen für ihn nicht an, bei Krankheit muss er für schnell für Ersatz sorgen und zudem die Kosten übernehmen.

Luvi

Übrigens, mein Arbeitgeber wollte mir anfangs auch kein BV geben, sondern es auf den Arzt abwälzen. Ich arbeite in der stationären Jugendhilfe mit sehr aggressiven Jugendlichen. Im nachhinein ärgert es ihn, dass er es nicht sofort ausgestellt hat, da ich wegen Blutungen im Krankenhaus lag, und er diese Kosten übernehmen musst, die Zeit im BV bekam er von der Krankenkasse erstattet.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von yola-noah am 06.03.2015, 22:39 Uhr

Wollte nur mal kurz sagen, nicht alle Erzieher sind im BV! ;)
Das kommt auf den AG an, bei uns (Stadt) geht man zum Betriebsarzt und wenn der keine Bedenken hat kann man weiter arbeiten. Dabei geht es um ansteckende Krankheiten wie zb Röteln.

Du bist ja wirklich noch ganz am Anfang der Schwangerschaft, da haben echt viele Schwangere Ängste, das ändert sich auch wieder. Passieren kann leider immer was! Gönn dir auf der Arbeit ab und an Extrapausen und bestehe vorallem darauf, dass du bestimmte Tätigkeiten nicht durchführen musst!
Ihr habt doch sicher nen Betriebsarzt!? Besprich das doch mal noch mit dem?

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Zoe83, 7. SSW am 06.03.2015, 22:58 Uhr

Mein BV geht erstmal bis ich die 12 Wochen geschafft habe und danach entscheidet mein Doc neu ob er es verlängert oder ob ich wieder normal arbeiten gehe. Ein BV kann ja auch teilweise ausgesprochen werden, so das du nur noch 5h am Tag arbeitest oder eben wie bei mir erstmal zeitlich begrenzt.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Zoe83, 7. SSW am 06.03.2015, 23:03 Uhr

Also ich kann dir versichern, das mein Doc sehr kompetent ist und das er ein BV nicht einfach mal so aus Langeweile ausspricht. ;-)
Ich wurde als Risikoschwangerschaft eingestuft und daher das bis April zeitlich begrenzte BV bis die 12 Wochen rum sind und dann wird weiter geguckt.

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Re: Der Beitrag oben drüber sollte eigentlich ganz unten stehen

Antwort von Zoe83 am 06.03.2015, 23:06 Uhr

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von keinnamemehrfrei am 06.03.2015, 23:33 Uhr

Aber du schreibst ja selbst das es keinen medizinischen Grund gab. Das ist zwar schön für dich, rechtlich ist er damit aber absolut nicht auf der richtigen Seite außer er hat Diagnosen erschummelt. Das ist ja auch alles total okay für jede schwangere aber dann kommen halt solche wie die AP die kein BV kriegen weil der Arzt sich an die Gesetze hält. Und zack hat die einen blöden Arzt. Das kann es doch nicht sein

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Zoe83, 7. SSW am 06.03.2015, 23:51 Uhr

Erschummelt hat mein Doc auch keine Diagnose. Es ist einfach eine Vorsichtsmaßnahme seiner seits das er mich bis zur 12. Woche daheim lassen will. Und wenn dies so absolut nicht rechtens wär dann würde er es sicher nicht machen da bin ich mir ziemlich sicher.
Und das sie einen blöden Arzt hat, das hat niemand gesagt. Nur das sie wenn den Arzt wechseln soll da es sich nicht danach anhört das sie mit diesem zufrieden ist. ;-)
LG

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von keinnamemehrfrei am 07.03.2015, 0:02 Uhr

Du bist im BV und hast alle Zeit der Welt. Kannst du ja mal zum Belesen nutzen ;-) ansonsten gibt es bei Dr. Bluni immer ziemlich kurze Formulierungen der Rechtslage und wann der Arzt ein BV aussprechen darf.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester / Antwort Dr. Bluni

Antwort von Zoe83, 7. SSW am 07.03.2015, 0:42 Uhr

Nur für dich zur Info wenn du so anfängst dann kann ich auch kontern ;-)
Antwort von Dr. Bluni zu einer Anfrage bzg. BV:

2. Individuelles Beschäftigungsverbot

Hierzu hat der Gesetzgeber in § 3 des Mutterschutzgesetzes ein individuelles Beschäftigungsverbot geregelt, das vom behandelnden Arzt festgelegt werden kann. Dazu heißt es in Abs. 1, § 3: "Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."

Demzufolge kann der behandelnde Arzt selbst festlegen, welche Tätigkeit im Hinblick auf individuelle körperliche Gegebenheiten der werdenden Mutter bzw. des ungeborenen Kindes eine Gefahr darstellen können und aus diesem Grund nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Dazu kann der behandelnde Arzt im Rahmen seines Entscheidungsspielraumes Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und Dauer bestimmter Tätigkeiten bis hin zum Verbot jeglicher Beschäftigung aussprechen.

Wenn die betroffene Schwangere über Beschwerden klagt, die offensichtlich auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, so sollte der behandelnde Arzt entscheiden, ob es sich um einen krankhaften Zustand handelt, der zur Arbeitsunfähigkeit führt. Wenn dieses bejaht werden kann, ist eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) zu bescheinigen.

Wenn die Beschwerden hingegen keinen Krankheitswert haben, weil es schwangerschaftstypische Begleiterscheinungen sind oder führen sie nach dem Urteil des behandelnden Arztes nicht zur Arbeitsunfähigkeit, so kommt die Erteilung eines individuellen Beschäftigungsverbotes in Betracht.

Nun frage ich mich wo mein Doc etwas falsch gemacht oder erschummelt haben soll. Vielleicht solltest du dich dahingehend nochmal belesen was das BV angeht. Denn dazu muss keine Krankheit im Sinne einer Krankschreibung vorliegen.
So, aber da wir uns hier alle auf unsere Krümel freuen und es eine freudige Sache ist warum wir uns hier austauschen werde ich diese Diskussion hiermit beenden ;-)
LG

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von kleinemaus2004 am 07.03.2015, 9:20 Uhr

Sprich doch mal mit deinem AG ....er kann doch auch ein Berufsverbot aussprechen .....oder dir zumindest einen Schonplatz (Büro oder so ) anbieten ...bei meinen AG (ambulanter Pflegedienst) funktioniert das meistens so ...meine Kolleginnen sind alle recht früh ins Beschäftigungsverbot gegangen!
Vom Frauenarzt aus hat auch keine eine Berufsverbot bekommen!

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HAST EINE POSTNACHRICHT !!!!!!!

Antwort von WIR4???, 18. SSW am 07.03.2015, 11:58 Uhr

Hallo,habe dir noch was hilfreiches geschrieben!
LG Anna

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester / Antwort Dr. Bluni

Antwort von keinnamemehrfrei am 07.03.2015, 12:32 Uhr

Ich kenne diese Texte aber offensichtlich interpretieren wir sie anders. Ich sage auch nicht das es falsch ist das du eins hast aber es ist auch absolut verständlich das die AP keines hat!

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Cojote, 9. SSW am 07.03.2015, 12:58 Uhr

Ich denke wenn du deinem chef die schwangerschaft mitteilst bekommst du von ihm einen Bürojob oder beschäftigungsverbot.

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von Jascha96, 14. SSW am 07.03.2015, 15:15 Uhr

Hey. Also ich hab jetzt nicht mehr alles gelesen, von daher wenn es schon geschrieben wurde tits mir leid :)
Meine Frauenärztin wollte mir ein BV geben weil ich drei wochen nur gebrochen habe. Ich arbeite zudem als azubi zur Arzthelferin (mfa).
Meine Lehrerin meinte das die zahn mfas alle sofortiges BV bekommen und das mir das auch passieren könnte. Habe mich gewehrt weil ich meine Ausbildung weiter machen will damit ich nicht noch mehr nachholen muss.
Und ich frage mich grad ehrlich was du dann im kh noch für Tätigkeiten machen kannst wenn ihrfür papierkram etc extra Angestellte habt?
Ich an deiner Stelle würde den gyn wechseln und den Arbeitgeber fragen bzw die Situation erklären.
Hoffe ich konnte helfen.
Lg :)

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von antje1984 am 07.03.2015, 20:45 Uhr

Hallo

Ich bin exam. Altenpflegerin in der Stat. Pflege. Ich habe bis zum Schluss gearbeitet! Wenn du dich an alles hälst was der Gesetzgeber vorgibt, sehe ich kein Problem weiter zu arbeiten. Und in der Altenpflege ist es nun Weiss Gott kein leichter Job....

LG Antje mit Simon Montag 5 Wochen alt

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Re: Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Antwort von kleinestatzi am 09.03.2015, 4:09 Uhr

Hey
ich kann verstehen wie du dich fühlst aber ich möchte mir gerne von meiner Erfahrung berichten
Ich war bis zur 12 ssw Woche krank geschrieben und hatte dann ein bv und ganz ehrlich ich bin aber Der 20 ssw fast bekloppt geworden Zuhause
ich arbeite im röntgen
Hatte eine FG in deR 10 ssw
Bei deR 2 Schwangerschaft hatte ich in Der 5 und 14 ssw starke Blutungen deswegen das bv
Meine Ärztin und Kollegen bestanden drauf
Aber Der 20 ssw ging es mir aber super gut und ich hätte so gerne gearbeitet
Ich hätte mich einfach imin die Anmeldung gesetzt
Ging nicht wegen bv
Und ja wir haben da eigentlich auch jemand für
Hätte mich dazu gesetzt
Und ich bin echt jemand Der sich jeden Tag sorgen ums Baby gemacht hat
Aber vom hundert auf 0 Ne ging gar nicht
habe dann angefangen mein aAbi nach zu holen geht ja im sitzen ;)

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