Geschrieben von großerbruder 2009, 32. SSW am 25.02.2021, 15:47 Uhr |
Beschäftigungsverbot Ausbildung
Du meinst sicherlich das Kindergeld für dich selbst. Am besten du fragst da direkt bei der Familienkasse nach.
Normalerweise hast du durch ein Bv keine Nachteile und bekommst ja ganz normal dein Gehalt weiter. Frage aber mal wie es bei dem Mutterschutz und in der Elternzeit ist. Das solltest du auf jeden Fall vorher klären.
- Beschäftigungsverbot Ausbildung - Emely09 25.02.21, 13:14
- Re: Beschäftigungsverbot Ausbildung - Wunschbaby_2021! 25.02.21, 14:08
- Re: Beschäftigungsverbot Ausbildung - KielSprotte 25.02.21, 14:29
- Re: Beschäftigungsverbot Ausbildung - großerbruder 2009, 32. SSW 25.02.21, 15:47
- Re: Beschäftigungsverbot Ausbildung - Marymary1234 25.02.21, 16:23
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