Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von großerbruder 2009, 32. SSW am 25.02.2021, 15:47 Uhr

Beschäftigungsverbot Ausbildung

Du meinst sicherlich das Kindergeld für dich selbst. Am besten du fragst da direkt bei der Familienkasse nach.
Normalerweise hast du durch ein Bv keine Nachteile und bekommst ja ganz normal dein Gehalt weiter. Frage aber mal wie es bei dem Mutterschutz und in der Elternzeit ist. Das solltest du auf jeden Fall vorher klären.

 
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