Geschrieben von Emely09 am 25.02.2021, 13:14 Uhr |
Beschäftigungsverbot Ausbildung
Hallo, wenn sich jemand noch in der Ausbildung befindet, Kindergeld bekommt und ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, erhält man dann weiterhin das Kindergeld bis die Elternzeit oder der Mutterschutz beginnt oder steht es einen gar nicht mehr zu? Weil den Lohn bekommt man ja auch weiterhin gezahlt. Vielen lieben Dank
Re: Beschäftigungsverbot Ausbildung
Antwort von Wunschbaby_2021! am 25.02.2021, 14:08 Uhr
Kindergeld bekommt man unabhängig davon ob man arbeitet oder nicht.
Re: Beschäftigungsverbot Ausbildung
Antwort von KielSprotte am 25.02.2021, 14:29 Uhr
Solange du nicht über die Altersgrenze kommst, sollte alles gut sein.
Re: Beschäftigungsverbot Ausbildung
Antwort von großerbruder 2009, 32. SSW am 25.02.2021, 15:47 Uhr
Du meinst sicherlich das Kindergeld für dich selbst. Am besten du fragst da direkt bei der Familienkasse nach.
Normalerweise hast du durch ein Bv keine Nachteile und bekommst ja ganz normal dein Gehalt weiter. Frage aber mal wie es bei dem Mutterschutz und in der Elternzeit ist. Das solltest du auf jeden Fall vorher klären.
Re: Beschäftigungsverbot Ausbildung
Antwort von Marymary1234 am 25.02.2021, 16:23 Uhr
In der Regel, bekommst du es auf jeden Fall bis Ende des Mutterschutzes. Wie es danach geregelt ist, weiß ich nicht. Aber eine bekannte wurde während der Ausbildung schwanger und hat während der elternzeit für sich keines mehr erhalten.
Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft
Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung
Hallo Zusammen :) leider komme ich im Internet nicht wirklich weiter und der Zuständige Herr von der IHK ist auch nicht erreichbar und ruft nicht zurück ich warte schon ein paar Tage ... Vielleicht habt ihr ja Tipps für mich oder Erfahrungen mit sowas. Mein Arzt ...
von SinaaH, 13. SSW 04.02.2014
Stichworte: Beschäftigungsverbot, Ausbildung | Forum: Schwanger - wer noch? |