Geschrieben von Julie am 26.04.2018, 18:26 Uhr |
Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig?
"Pech gehabt" gilt schon lange nicht mehr.
Seit (ich glaube) 2002 gilt, dass der Mutterschutz immer mindestens 14 Wochen betragen muss. Wenn ein Kind z. B. 5 Tage vor dem errechneten Termin geboren wird, berechnet sich das Ende des MuSch weiterhin nach dem errechneten ET. Kommt das Kind nach dem errechneten ET zur Welt, laufen die 8 Wochen MuSch nach der Geburt ab diesem Termin.
Für Frühchen gelten andere, großzügigere Regeln.
- Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig? - _mommy_17_18_ 26.04.18, 11:39
- Re: Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig? - Banu28 26.04.18, 12:07
- Re: Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig? - shade1983 26.04.18, 13:13
- Re: Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig? - _mommy_17_18_ 26.04.18, 13:15
- Re: Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig? - shade1983 26.04.18, 13:16
- Re: Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig? - Ivelchen 26.04.18, 15:24
- Re: Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig? - Julie 26.04.18, 18:26
- Re: Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig? - Mortons136 28.04.18, 12:44