Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Julie am 26.04.2018, 18:26 Uhr

Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig?

"Pech gehabt" gilt schon lange nicht mehr.
Seit (ich glaube) 2002 gilt, dass der Mutterschutz immer mindestens 14 Wochen betragen muss. Wenn ein Kind z. B. 5 Tage vor dem errechneten Termin geboren wird, berechnet sich das Ende des MuSch weiterhin nach dem errechneten ET. Kommt das Kind nach dem errechneten ET zur Welt, laufen die 8 Wochen MuSch nach der Geburt ab diesem Termin.
Für Frühchen gelten andere, großzügigere Regeln.

 
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