Geschrieben von Himbeere2008 am 01.09.2022, 9:18 Uhr |
BV
Das BV kann der Arbeitgeber nach einer Gefährdungsbeurteilung ausstellen.
Er kann dich aber auch ins "ungefährliche" Büro versetzen.
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- BV - Wunsch052022 01.09.22, 9:14
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