Geschrieben von Halluzinelle von Tichy, 22. SSW am 18.02.2014, 13:14 Uhr |
Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das?
Urlaubsanspruch bleibt unverändert erhalten. Wenn er nicht in Freizeit genommen werden kann, besteht ein Anrecht auf finanziellen Ausgleich.
War nicht Deine Frage, aber trotzdem:
Wenn man aus Arbeitsschutzgründen in der Schwangerschaft nicht arbeiten kann, ist das keine Arbeitsunfähigkeit, sondern ein Beschäftigungsverbot. Bei AU bekommst Du nur eine volle Lohnfortzahlung von 6 Wochen und danach Krankengeld von der Krankenkasse, was dann nicht mehr so viel ist. Beim BV bekommst Du das volle Gehalt von Deinem Arbeitgeber weiter bezahlt über die gesamte Dauer der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz. Also, spätestens nach 6 Wochen ein BV ausstellen lassen. Finanziell macht das einen Unterschied.
- Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das? - lenirettig 18.02.14, 9:43
- Re: Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das? - AnJen2012 18.02.14, 9:57
- Re: Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das? - AnJen2012 18.02.14, 9:58
- Re: Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das? - Halluzinelle von Tichy, 22. SSW 18.02.14, 13:14
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