Geschrieben von lenirettig am 18.02.2014, 9:43 Uhr |
Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das?
Wenn man aus Arbeitsschutzgründen in der Schwangerschaft AU geschrieben wird, wie sieht es denn da aus mit Urlaubsanspruch? Verfällt der?
Re: Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das?
Antwort von AnJen2012 am 18.02.2014, 9:57 Uhr
Nein der verfällt nicht. den kannst/musst du dann nehmen wenn die AU aufgelöst wird. Du kannst deinen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen
Re: Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das?
Antwort von AnJen2012 am 18.02.2014, 9:58 Uhr
bzw wenn du wieder anfängst zu arbeiten in deinen Betrieb nach der Baby Paus dann kannst du den auch noch nehmen
Re: Arbeitsunfähigkeit - wer weiß das?
Antwort von Halluzinelle von Tichy, 22. SSW am 18.02.2014, 13:14 Uhr
Urlaubsanspruch bleibt unverändert erhalten. Wenn er nicht in Freizeit genommen werden kann, besteht ein Anrecht auf finanziellen Ausgleich.
War nicht Deine Frage, aber trotzdem:
Wenn man aus Arbeitsschutzgründen in der Schwangerschaft nicht arbeiten kann, ist das keine Arbeitsunfähigkeit, sondern ein Beschäftigungsverbot. Bei AU bekommst Du nur eine volle Lohnfortzahlung von 6 Wochen und danach Krankengeld von der Krankenkasse, was dann nicht mehr so viel ist. Beim BV bekommst Du das volle Gehalt von Deinem Arbeitgeber weiter bezahlt über die gesamte Dauer der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz. Also, spätestens nach 6 Wochen ein BV ausstellen lassen. Finanziell macht das einen Unterschied.
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