Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fynnmama, 36. SSW am 27.09.2003, 10:04 Uhr

Arbeitslosen-Urlaub, weiß jemand rechtliche Grundlagen dazu?

Hallo Ihr,
mein Mann ist schon seit 1 1/2 Jahren arbeitslos. Vor drei Tagen hat er erfahren, dass er ab 01.10. für zwei Monate einen Lehrgang machen muß. Nun kommt aber in der Zeit unser Baby und wir haben schon einen kleinen Sohn. Meine Frage jetzt: ich habe gehört, es gibt auch Urlaub für Arbeitslose? Wo gibt es eine Rechtsgrundlage dafür? Oder gibt es eine andere Möglichkeit (ausser Krankschreibung), ich habe sonst niemanden, der mich in der ersten Zeit unterstützen kann. Höchstens eine alte Großtante, aber die kann aufgrund ihres Alters (83) auch nur sehr wenig einspringen. Wäre toll, wenn jemand von Euch Rat weiß, bin ganz verzweifelt...
LG von Christine

 
2 Antworten:

Re: Arbeitslosen-Urlaub, weiß jemand rechtliche Grundlagen dazu?

Antwort von Miju, 22. SSW am 27.09.2003, 10:09 Uhr

Hi Christine,

hab auf der A-Amt Seite folgendes gefunden:

LG
Miju


Sie sind arbeitslos, beziehen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe...,
ist da ein Urlaub möglich ??

Grundsätzlich ja,
für bis zu 3 Wochen im Jahr kann Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe weitergezahlt werden, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht verfügbar sind.
Voraussetzung aber ist, dass Sie die geplante Abwesenheit rechtzeitig mit dem Arbeitsvermittler / der Arbeitsvermittlerin absprechen, denn die Genehmigung erfolgt nur, wenn in der Abwesenheitszeit keine Vermittlungsmöglichkeiten zu erwarten sind.
In Ihrem eigenen Interesse geht die Vermittlung in Arbeit oder in eine notwendige berufliche Bildungsmaßnahme in jedem Fall dem Urlaub vor, Ihre Arbeitslosigkeit soll so schnell wie möglich ein Ende haben.
Fahren Sie ohne vorherige Genehmigung des Arbeitsamtes in Urlaub, verlieren Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe für die Dauer der Abwesenheit.
Eine Abwesenheit vom Wohnort ist in begründeten Fällen für max. 6 Wochen möglich. Leistungen können aber nur für die ersten 3 Wochen weitergezahlt werden, die restliche Zeit ruht der Anspruch auf Geldleistungen

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Super, vielen Dank dafür!!! ot.

Antwort von Fynnmama, 36. SSW am 27.09.2003, 21:53 Uhr

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