Schwanger - wer noch?

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von anna-, 25. SSW  am 15.11.2023, 21:25 Uhr

Arbeitgeber und Mutterpass

Mutterpass musst du nicht abgeben aus Datenschutz, aber eine Bescheinigung vom FA, auf der auch steht, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Ist ein normales Prozedere.

Grundsätzlich ist es egal, da du Rechtlich nicht verpflichtet bist, eine Schwangerschaft in einem Bewerbungsgespräch mitzuteilen.
Das Lügen ist nicht nett, aber eine Abmahnung darfst du dafür auch nicht bekommen, da du es auch nicht sagen musst, wann du davon erfahren hast. War halt nicht so smart auf menschlicher in dem Augenblick zu Lügen, aber es hat absolut niemand einen Schaden davon, weil es Rechtlich alles eindeutig geklärt ist. Anders wäre es, wenn du über was gelogen hättest, von dem dein AG einen Schaden genommen hätte.

Einfach durchatmen, dass MuSchG ist ziemlich eindeutig und du bist auf der sicheren Seite. Gekündigt werden kannst du ja auch nicht mehr.

 
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