Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von baerli701 am 14.03.2005, 11:43 Uhr

Also......

Hallo,

also du bekommst in der 34. SSW (keinen Tag vorher) eine Bescheinigung von deinem FA, welche du auf der Rückseite ausfüllst und an deine KK schickst.

Nach der Geburt bekommst du vom Standesamt (so war es bei mir) eine Bescheinigung zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt, welche du mit Geburtsurkunde zusammen an deine KK schickst.

Liebe Grüße


Heidi mit Madelaine

 
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