Geschrieben von baerli701 am 14.03.2005, 11:43 Uhr |
Also......
Hallo,
also du bekommst in der 34. SSW (keinen Tag vorher) eine Bescheinigung von deinem FA, welche du auf der Rückseite ausfüllst und an deine KK schickst.
Nach der Geburt bekommst du vom Standesamt (so war es bei mir) eine Bescheinigung zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt, welche du mit Geburtsurkunde zusammen an deine KK schickst.
Liebe Grüße
Heidi mit Madelaine
- Wie geht das? - Emilia 2, 20. SSW 14.03.05, 11:07
- Re: Wie geht das? - Yodatier, 40. SSW 14.03.05, 11:33
- Also...... - baerli701 14.03.05, 11:43
- Re: Also...... - Mama-Nicole, 34. SSW 14.03.05, 21:07