Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dreikindmama am 09.06.2010, 11:00 Uhr

@Alexa1909

Du schreibst, dass alle, die nicht gearbeitet haben vor der Geburt des Kindes auch kein Elterngeld bekommen sollten.

Ich sehe es aber ganz anders. Wenn eine vorher berufstätige Frau nach der Geburt zu Hause bei ihrem Kind bleibt erhält sie ja 67 % ihres Lohnes als Elterngeld. Sie arbeitet aber in diesem Jahr dann auch nicht mehr als eine Hausfrau. Mit welchem Recht sollte dann eine vorher berufstätige Frau Geld bekommen aber eine Hausfrau nicht. Die vorher berufstätige Frau und die sogenannte "Nur"-Hausfrau üben in dem einen Jahr beide die gleiche Tätigkeit aus und da wäre es doch eigentlich nur gerecht, wenn dann beide gleich viel Geld bekommen. Aber selbst das ist ja nicht der Fall, denn eine Hausfrau bekommt ja bis jetzt lediglich 300 Euro, für die selbe Tätigkeit, für die eine vorher berufstätige Frau 67 % ihres Lohnes bekommt. Wo ist da die Gerechtigkeit?

Gruß

Sylvia

 
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