Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Anna2211 am 14.03.2016, 16:10 Uhr

17 SSW? Ich weiß nicht was ich machen soll

Ein Kind kann vom Jugendamt nur Inobhut genommen werden wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies alles ist im Gesetz geregelt und ist für Sachbearbeiter vom JA garnicht so einfach! Da muss schon einiges vorfallen.

Sich Hilfe beim JA zu holen finde och gut und man sollte davor keine Angst haben. Wer dem jedoch misstrauisch entgegenblickt kann sich in Beratungsstellen hilfe suchen zb profamilia.

 
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