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Geschrieben von Laura1999 am 28.07.2003, 23:04 Uhr

Schwanger - Rücktrittsversicherung

Ich bin im 3. Monat schwanger und haben Anfang Jänner eine Reise nach Ägypten mit Reiseschutz alles inklusive gebucht.
Kann ich die Rücktrittsversicherung aufgrund einer normalen Schangerschaft, also ohne irgenwelchen Komplikationen, nutzen?
Ich weiß seit Ende Juni, daß ich schwanger bin und der Reiseantritt wäre schon am 31. Juli 2003.
LG
Renate

 
3 Antworten:

Re: Schwanger - Rücktrittsversicherung

Antwort von Claudia B am 29.07.2003, 7:02 Uhr

Hallo,

ich hab damals offiziell am 9. Dezember von meinem Arzt die Schwangerschaftsbestätigung erhalten und am 12. Dezember der Versicherung gemeldet. Wir hätten am 27. Dezember auf die Malediven fliegen sollen :-((
Das war bei uns überhaupt kein Problem, ich hab ein Schreiben verfasst und das ärztliche Attest beigefügt (da stand nix besonderes drauf). Lies doch mal das Versicherungsheft, da steht bestimmt was von Schwangerschaft drin. Bei mir war damals nichts anderes nötig, ich habe relativ flott mein Geld wieder zurück bekommen (war von ELVIA-Versicherung, ging über Neckermann).

Ich weiß nur, dass man das bei der Versicherung "umgehend" melden muss. Wenn Du nun schon seit 4 Wochen Bescheid weißt, hast Du denn dann auch schon seit 4 Wochen den Mutterpass, etc.? Falls ja, dann soll Dein Arzt Dir eine Bescheinigung geben, dass Du in Deinem "Zustand" nicht fliegen sollst, das macht der garantiert.

LG
Claudia

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Warum willst Du denn nicht fliegen???

Antwort von Trini am 30.07.2003, 12:48 Uhr

Ich war mit dem Großen in der 13. Woche in USA (Dienstreise) und in der ca. 20 Woche auf Kreta im Urlaub.

Ich wünsche Dir einen erholsamen Urlaub.

Trini

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Re: Schwanger - Rücktrittsversicherung

Antwort von Silvia3 am 30.07.2003, 14:00 Uhr

Das Problem ist, daß Du es versäumt hast, Deine Versicherung sofort von der Schwangerschaft zu informieren. Jeder Versicherte ist verpflichtet, den "Schaden" so gering wie möglich zu halten. Je kürzer vor Reiseantritt man eine Reise storniert, umso höher sind die Stornokosten. Damit hast Du die Kosten für Deine Versicherung erhöht und es kann sein, daß sie die Zahlung ganz verweigern bzw. ein Teil der Kosten auf Dich abwälzen. Es hilft also nur noch ein ärztliches Attest, daß Du plötzlich reiseuntauglich geworden bist.

Silvia

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