Patchwork - Familien

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Geschrieben von Pamo am 17.08.2013, 9:10 Uhr

Unterhaltszahlung

Lass den Ex anwaltlich oder vom der Beistandschaft des Jugendamtes darüber aufklären, dass er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat und dass die Nichtzahlung von Kindsunterhalt ein Straftatbestand ist: Verletzung der Unterhaltspflicht. Dann soll er sich mal brav einen neuen Job suchen.

 
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