Patchwork - Familien

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Geschrieben von shinead am 17.08.2013, 18:37 Uhr

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Verpflichte den Ex. Er kann einen Nebenjob annehmen um vollen Unterhalt zu Zahlen. Er hat seine erhöhte Erwerbsobliegenheit nachzuweisen, sonst kann der Selbstbehalt herabgesetzt werden.
Wenn ihr das euch zustehende Recht ausschöpfen würdet, wäre da auch nichts ungerecht.

Dein Mann wusste auf was er sich einlässt. Es wurde ja offensichtlich noch nie der Mindestunterhalt gezählt. Die Aufstockung vom Jugendamt ist ja auch endlich.

 
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