Patchwork - Familien

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Geschrieben von PatriciaKelly am 18.03.2015, 11:10 Uhr

Adoption des Stiefkindes

Ich hab schon gegooglet aber nix gefunden.
Ich hab gehört dass man sein Stiefkind adoptieren kann und es trotzdem den Namen behält den es bis dato hatte. Aber ich finde dazu nichts im netz.
Vllt könnt ihr mir da weiterhelfen???

 
86 Antworten:

ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von Leewja am 18.03.2015, 11:34 Uhr

und nun doch...?

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 11:38 Uhr

Mir geht's um den Namen. Dass er den behält. Ich les mich Grade schlau mit dem ganzen aber das ist so viel. Noch ist gar nix entschieden mit Adoption ich informiere mich nur

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von Port am 18.03.2015, 11:51 Uhr

http://www.notare-rombach.de/adoption.html

>>>>>>>>>Zitat:
Eine Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens des Kindes ist nicht möglich. Allenfalls kann auf Antrag ein Doppelname zugelassen werden.< < < < < <

Anderswo habe ich allerdings gelesen, dass das Führen eines Doppelnamens nicht so einfach möglich ist, das muss sehr gut begründet werden. Und ich glaube nicht, dass die Weitervererbungsmöglichkeit Eures "Adelsnamens" ein guter Grund ist.

Du hast erwähnt, dass der Kindesvater einer Adoption nicht zustimmen würde. Aber Dein Geschwätz von gestern hat Dich ja noch nie interessiert.

Heirate erstmal und dann bleibe verheiratet, erst dann kannst Du die Adoption anleiern.

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 11:56 Uhr

Ich weiß dass der kV nicht zustimmen wuerde. Hab aber gelesen dass man die durch ein Gericht ersetzen lassen kann. Und wir müssen erst ein Jahr verheiratet sein. Doppelname wäre ok. Denk ich. Muss ich mal in Ruhe ueberdenken

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Liebes Mädchen

Antwort von Leewja am 18.03.2015, 12:00 Uhr

LEBE erstmal mit diesem netten mann zusammen, bevor du dein Kind adoptieren lässt!

du hast ja schon deinen in stein gemeißelten entschluss, NIE standesamtlich zu heiraten, über bord geworfen, nun lass mal die verdammte asoptionskirche im Dorf!!!

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Bei der Adoption muss der Kindsvater einverstanden sein

Antwort von hormoni am 18.03.2015, 12:11 Uhr

Ist er das?

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von Port am 18.03.2015, 12:18 Uhr

Gehe mal davon aus, dass das mit dem Doppelnamen nichts wird. Und mit dem Behalten des jetzigen Namens auch nicht.

Aber falls doch: Dir ist aber schon klar, dass er den Doppelnamen nie mehr los wird, außer er heiratet und nimmt den Namen seiner Frau an, möglicherweise weil es ihm zu blöd ist, einen Doppelnamen zu führen, den man ihm aufgezwungen hat? Soviel zum Versprechen, das DU Deinem Vater gegeben hast, aber für die Zukunft nicht beeinflussen kannst.

Leutheusser-Schnarrenberger.... Wenn das jemand freiwillig für sich möchte, ist das in Ordnung, aber einem Kind würde ich das auf keinen Fall überstülpen.

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von hormoni am 18.03.2015, 12:20 Uhr

Du berufst dich auf §1748 BGB, aber den solltest du dir genau durchlesen. Explizit Absatz 2



1) Das Familiengericht hat auf ANTRAG DES KINDES die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, WENN:

dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, UND (!!) wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.

Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann.


(2) Wegen Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist, darf die Einwilligung nicht ersetzt werden, B E V O R der Elternteil vom Jugendamt über die Möglichkeit ihrer Ersetzung belehrt und nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch beraten worden ist und seit der Belehrung wenigstens drei Monate verstrichen sind; in der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Falle beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung und Beratung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts. Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.


(3) Die Einwilligung eines Elternteils kann ferner ersetzt werden, wenn er wegen einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre.


(4) In den Fällen des § 1626a Absatz 3 hat das Familiengericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.


Grüße

h

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von Zero am 18.03.2015, 12:53 Uhr

Da der Kindsvater im Vollbesitz seiner Geistigen Kräfte ist, weder schwerstehindert, noch in der Lage sich nicht um sein Kind zu kümmern, wirst du seine Zustimmung für eine Adoption brauchen - das Gericht wird diesen Part nur dann übernehmen, wenn der Kindsvater dazu nicht mehr in der Lage ist - auch wenn er sich nur alle Jubeljahre meldet.

Vielleicht solltest du dir erstmal im klaren sein, was du eigentlich willst und gucken, was das Beste für dein Sohn ist.

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Re: Adoption des Stiefkindes

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 12:56 Uhr

In einem möglichen Adoptionsverfahren würde Almanso allein angehört. Er müsste also zustimmen. Der Kindsvater hat sich wenig gekümmert, aber es gab Kontakt und sogar eine (mehrere?) Übernachtung(en). Er würde auch gefragt und hat, obwohl er nicht sorgeberechtigten ist, Mitbestimmungsrecht.

Soviel erstmal im Vorfeld.

Mit der Adoption erhält das Kind grundsätzlich den Familiennamen der Adoptiveltern (das regelt das Namensrecht)). Da gibt es keine Ausnahmen.

Du bist echt die Queen im Durcheinanderbringen und Aufmischen ;-(

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Re: Adoption des Stiefkindes

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 13:04 Uhr

Ich wollte nur Infos. Ich bin dem ganzen auch noch skeptisch gegenüber aber man wird ja wohl Informationen einholen dürfen

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Ihr müsst 3-4 Jahre in EINEM Haushalt zusammen leben

Antwort von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 13:07 Uhr

Und mindestens ein Jahr verheiratet sein.
Es muss eine nachgewiesene Vater- Kind Beziehung da sein und der leibliche Vater muss zustimmen.
Das Kind auch.

Wie lange seid ihr zusammen ?

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Re: Adoption des Stiefkindes

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 13:07 Uhr

Die hast du ja jetzt.
Es geht nicht so wie du dir das gerne basteln würdest. Stell dir allein vor, der Richter fragt Aliosha in einem Vieraugengespräch, ob ER denn will, dass sein Vater nicht mehr sein Vater ist?

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P.S.

Antwort von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 13:07 Uhr

Ich weiß das, mein Mann hat meinem Großen adoptiert.

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Re: Adoption des Stiefkindes

Antwort von Zero am 18.03.2015, 13:14 Uhr

Wenn ich bis vor kurzem noch absolut gegen eine Adoption war (und das warst du!), dann informiere ich mich nicht, was alles nötig ist um adoptieren zu lassen.
Du drehst dich wie ein Fähnchen im Wind und gackerst über ungelegte Eier.

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Re: P.S.

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 13:36 Uhr

Ich schieb mal die Infos nach:

Seit knapp 8 Monten zusammen
Leben getrennt (geplant)
Nicht verheiratet (geplant ~2016-> es gab noch keinen Antrag)
Kindsvater hat Kontakt
Kindsvater stimmt wohl nicht zu (mutmaßt PK)

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Re: P.S.

Antwort von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 13:50 Uhr

Dann bleibt die Erwachsenenadoption, wenn der Sohn das wirklich will.
Bis es zur Stiefkindadoption kommen könnte! , ist der ja eh fast volljährig.

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 14:03 Uhr

9 Monate.

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von fsw am 18.03.2015, 14:06 Uhr

WAS willst DU tun,wenn dein Sohn in 15 Jahren den Namen seiner Ehefrau annimmt.Ein Drama! Ein Drama nach dem Anderen! Was ist schon ein Name???

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 14:06 Uhr

Der tolle Vater der nichtmal mehr zum Geburtstag gratuliert obwohl Kind eigenständig telefonieren kann. Nicht zu vergessen. Der sich ja so toll kuemmert indem er immernoch Zuhause hockt ud sich von Mama betueddeln lässt und es mit seinem 2. Kind genauso macht kein unterhalt kein Kontakt weil er nicht will. Weihnachten ne SMS schreibt. Aber der TOLLE Vater!!

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 14:07 Uhr

Identifikation
Heimat
Je nachdem wie man groß wurde wie man zu seiner Familie steht.
Wenn er später seinen Namen abgibt finde ich das sehr sehr schade aber kann ich nix machen

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von fsw am 18.03.2015, 14:08 Uhr

Port,ich glaube,Kinder dürfen keinen Doppelnamen bekommen.Weiß es jedoch nicht gaaanz genau.

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Re: Liebes Mädchen

Antwort von fsw am 18.03.2015, 14:09 Uhr

Vor allem war sie zum Geburtstag ihres Kindes gestern? allein-ohne neuen Adoptivpapa!!! Wo war er?

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Re: P.S.

Antwort von Zero am 18.03.2015, 14:21 Uhr

Er ist aber der Vater, ob er sich kümmert oder nicht - ihr werdet, wenn das Thema aktuell werden sollte, nicht drumherum kommen, sein Einverständnis holen zu müssen. Ohne dem wird es nicht gehen.

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Re: P.S.

Antwort von shinead am 18.03.2015, 14:23 Uhr

Es ist vollkommen egal, ob er ein guter, oder ein schlechter Vater ist. Er ist einfach der Vater, so wie Du die Mutter bist. Beide Personen sind im Leben eines Kindes nicht einfach so austauschbar (nur weil Mutti es bequem findet).

Wenn ich nach dem Stichwort "Stiefkindadoption" google, dann finde ich ad hock einen Ratgeber zum Thema, diverse Webseiten und sogar einen Wiki-Eintrag.
Nutze ich hier im Forum die Suchfunktion und gebe mal "Adoption" ein, kommen auch entsprechende Infos.

So etwas kostet übrigens auch. Der Notar will auch bezahlt werden. Der Arzt für das Attest natürlich auch.
Aber es kostet auch Zeit, denn der Lebensbericht will auch formuliert sein.

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Re: ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Antwort von Port am 18.03.2015, 14:26 Uhr

Doch, wenn es schwerwiegende Gründe gibt. Beispiel: Kind wird durch Unfall der Eltern Vollwaise, Kind wird adoptiert. Es wäre für das Kind eventuell sehr hart, seinen namentlichen Bezug zur Ursprungsfamilie aufgeben zu müssen. Aus guten Gründen kann es zum Wohle des Kindes sein, dass es den Ursprungsnamen behalten darf und dass dadurch ein Doppelname zustandekommt.

Aber nicht, weil die Mutter möchte, dass der Name weitervererbt wird. Das dient ganz sicher nicht dem Wohle des Kindes.

Die Zustimmung des Kindsvaters zur Adoption kann nur dann durch Gericht ersetzt werden, wenn der Kindsvater dem Kind schadet. Und das tut er in diesem Falle nicht. Sich nicht groß kümmern reicht nicht.

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Re: P.S.

Antwort von mama.frosch am 18.03.2015, 14:43 Uhr

pk, es ist verständlich dass dich das frustriert.
warum du dem kv nach all der zeit ncoh so viel macht über deine gefühle gibst, und ob das dir selbst so gut tut - anderes thema.

aber die tatsache, dass er sich nicht sonderlich für seinen sohn interessiert, noch bei seiner mutter wohnt und keinen unterhalt zahlt zählt NICHT zu kindswohlgefährdung oder zu etwas, das eine richterliche entziehung des sorgerechts GEGEN den willen des kv´s legitimieren würde.

du KANNST die verbindung zum kindsvater nicht auslöschen. es würde dir und deinem sohn gut tun, wenn du das gelassener sehen könntest. er interessiert sich nicht. aber er hat kein verbrechen begangen.

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Re: Adoption des Stiefkindes

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:02 Uhr

jetzt wirds aber lächerlich

lebt doch wenigstens mal 1 Woche zusammen bevor ihr über so etwas nachdenkt... das ist alberne Kinderkacke, jetzt von Familie und Adoption zu sprechen

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Re: Liebes Mädchen

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:13 Uhr

Nachmittags war er da
Abends nur nicht mehr weil er andern Tag früh raus muss und wir in der Woche noch getrennt schlafen

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:15 Uhr

Das Sorgerecht hat er doch schon seit 2009 nicht mehr

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Re: Liebes Mädchen

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:18 Uhr

Gelegentliche Nachmittags-Besuche sind nicht Familie. Macht das mal in den gemeinsamen 4 Wänden 3 Jahre und denk dann nochmal über das Thema nach.

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Re: P.S.

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 15:19 Uhr

Das tut nichts zur Sache. Er ist der Vater und er darf mitentscheiden ob er die Vaterrechte behalten möchte.

Wessen Idee ist das mit der Adoption gewesen?

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Re: P.S.

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:20 Uhr

Na und... mein Ex1 hatte 1/2 SR und dann nur noch ich... mein Ex1 hatte nie was SR. Das löscht ja nicht plötzlich die Genetik aus und den Vater aus dem Kopf des Kindes... auch wenn du das möchtest.

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Re: P.S.

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:20 Uhr

mein Ex1 hatte 1/2 SR und dann nur noch ich... mein Ex2 hatte nie was SR

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danke, das wort meinte ich

Antwort von mama.frosch am 18.03.2015, 15:25 Uhr

die tatsache, sich nicht für seinen sohn zu interessieren spricht ihm nicht die vaterrechte ab. und dem sohn nicht die sohnrechte an seinem herkunftsvater. denn mit dem wird er sich über kurz oder lang ohnehin auseinandersetzen und auseinandersetzen MÜSSEN, und. pk, es ist leichter, sich selbst zu akzeptieren wenn man seine wurzeln akzeptieren kann, also mach es deinem sohn nicht noch schwerer...

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Re: danke, das wort meinte ich

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:31 Uhr

Es ist schlimm genug festzustellen, dass man dem leiblichen Vater offenbar egal ist.
Gerade für einen Jungen (der später auch sicher Vater sein wird) ist es sicher noch schwerer, wenn ein Vater einfach ausgetauscht werden kann durch einen Mann, den nicht das Kind sondern die Mutter "ausgesucht" hat.

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Re: P.S.

Antwort von Ani_k am 18.03.2015, 15:37 Uhr

Du schreibst was von betüddeln lassen? Wer kann denn von der Familie nicht wegziehen? Dein Papa hat dir sogar die BH's gekauft.

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hat er den Namen des Vaters ?

Antwort von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 15:40 Uhr

Oder wieso so ein Wirbel ?
Namens soll er behalten, aber jede rechtliche Verbindung bitte auslöschen?

Wie alt ist das Kind eigentlich ?

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Re: Liebes Mädchen

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:45 Uhr

Das war nur auf den Geburtstag bezogen. Wir sind auch wohl mehrere Tage am Stück zusammen

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Re: hat er den Namen des Vaters ?

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:46 Uhr

Kind ist 9 Jahre und hat GOTTSEIDANK damals nicht den Namen vom kV bekommen sondern meinen Mädchennamen

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Re: Liebes Mädchen

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:46 Uhr

für Adoption und sich Familie nennen sollten es eher mehrere Jahre sein

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:46 Uhr

Die meines Freundes

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Re: Liebes Mädchen

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:47 Uhr

Soweit sind wir aber noch nicht. Haben uns nunmal leider erst vor nem Jahr kennen gelernt

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:48 Uhr

Sorgerecht fing Mama. Frosch mit an nicht ich

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Re: P.S.

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 15:49 Uhr

Aus welchem Grund?????

DIR macht er noch nicht mal einen Antrag...aber das Kind, da könnte er sich vorstellen, er könnte es adoptieren???? Meint er, er hat dann steuerliche Vorteile, die die Ausgaben fürs Blach wieder reinholen?

Unfassbar!

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:50 Uhr

1. mach ich das mittlerweile alleine

2. ist er mittlerweile 32 und es hat sich nichts veraendert an seiner Situation zu vor 8 Jahren und das ist schon ... Such dir n Wort aus. Ich stehe zumindest nicht still an einem Fleck. Ich bewege mich und der? Nix. Vegetiert vor sich hin ( ja ist so)

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und was hat der Namen dann mit einer möglichen Adoption zu tun ?

Antwort von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 15:51 Uhr

Nix !

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:52 Uhr

Antrag machen hat was mit Romantik zu tun
Das ist er eben nicht so gerne ich es auch hätte.
Beschlossen dass wir heiraten haben wir ja letztes Jahr schon.
Der Antrag kommt ja nur weil ich das moechte.

Außerdem reiß dich zusammen!!!! Blag darf wenn dann nur ich ueber meinen Sohn sagen klar?!!!!

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Re: und was hat der Namen dann mit einer möglichen Adoption zu tun ?

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 15:53 Uhr

Ja doch
Mein Nachname wäre ja dann weg
Dann hieße er wie mein Freund und nicht mehr wie ich mit Mädchen Namen

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Re: P.S.

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 15:54 Uhr

Das war fiktiv gemeint

Du beantwortest aber nicht die Frage, WARUM er deinen Sohn adoptieren möchte!

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Re: Liebes Mädchen

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:55 Uhr

dann bleibt doch mal dabei euch erstmal kennen zu lernen, zusammen Alltag zu leben und die anderen Themen kann man in ein paar Jahren nochmal ansprechen

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Re: und was hat der Namen dann mit einer möglichen Adoption zu tun ?

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:56 Uhr

na ganz klasse... wenn es scheitert dann ist Kerl und Name weg... never ever, auf diese Idee wäre ich nach den Jahren mit Ex2 nicht gekommen

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Re: P.S.

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 15:57 Uhr

Blag darf wenn dann nur ich ueber meinen Sohn sagen klar?!!!!

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Re: P.S.

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 15:59 Uhr

Ist doch eh alles Furz!

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Re: P.S.

Antwort von Port am 18.03.2015, 16:05 Uhr

Bei Dir hat sich auch nicht viel verändert. Zuerst lässt Du Dir von Deinen Eltern erzählen, wie Du zu leben hast und nun von Deinem Freund. Wenn er Adoption schreit, dann buckelt PK, die das nie wollte, ebensowenig wie standesamtlich heiraten oder den Namen des Mannes annehmen. Nein, PK ist gaaaaanz unabhängig, sowohl psychisch als auch finanziell. Musst du da nicht selber lachen?

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Ich sehe, du bist noch online ;-) kommt noch eine Antwort?

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 16:09 Uhr

WARUM könnte er sich vorstellen dein Kind zu adoptieren?

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Re: Ich sehe, du bist noch online ;-) kommt noch eine Antwort?

Antwort von Port am 18.03.2015, 16:17 Uhr

Es hat sicher Vorteile: z.B. steuerliche, wenn man sowieso die finanzielle Belastung, die das Kind mit sich bringt, tragen muss. Unterhaltsvorschuss bekommt sie nicht mehr, Unterhalt auch nicht.

Aber vermutlich wird sie antworten: "Weil es sich richtig anfühlt."

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 16:27 Uhr

Damit mein Sohn nicht das gefuehl hat er ist außen vor weil er nicht sein leiblicher Papa ist und damit wir im ganzen eine Familie sind.

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Re: P.S.

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 16:28 Uhr

Wenn du von 2008 bis jetzt keinen Unterschied bei mir siehst dann ist dir nicht mehr zu helfen

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Re: Ich sehe, du bist noch online ;-) kommt noch eine Antwort?

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 16:29 Uhr

Ich bin glaube ich immer online.... Ich hab's zumindest so eingestellt dass ich nach 30 min erst ausgeloggt werde wenn ich so lange nix schreibe

Fenster war trotzdem zu

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Re: P.S.

Antwort von Mutti69 am 18.03.2015, 16:52 Uhr

Familie ist man im Herzen und im Angenommen werden durch die einzelnen Protagonisten, die das Schicksal (oder der Kalkül) zusammenfügt.

Familie “erwirbt“ man nicht auf dem Papier und man kann sich trotz vorhandenem “Vater“ der einen adoptiert hat versammelt zurückgesetzt fühlen.

Du bist aus dem Stadium, “Ich spiele heile Familie“ noch nicht raus.

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Re: P.S.

Antwort von ösitina am 18.03.2015, 17:15 Uhr

Öhm...wenn er ihn adoptiert wird er aber auch nicht sein leiblicher Vater sondern lediglich der "Adoptiveltern" mit sämtlichen Rechten und Pflichten eines Vaters, er bleibt aber immer der adoptivater.....


Im übrigen.....ist es egal ob es rechtlich gesehen eine ganze Familie ist ist nur für Außenstehende Ämter und Schulen wichtig, für die Kinder ist es egal man kann Kinder adoptieren aber ob sie sich zugehörig fühlen oder nicht hat mit diesem Papier nichts zu tun, das brauchst für das Zusammengehörigkeitsgefühl nicht, das kann ich dir sagen, denn meine Jungs sehen meinen Partner nach jetzt 10 Jahren als Papa an, und dies auch ganz und gar ohne Adoption, und sie fühlen sich keineswegs außen vor, weil mein Mann und ich dafür sorgen dass solche Gefühle nicht aufkommen....

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Re: P.S.

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 17:17 Uhr

ich habe was...
immerhin spielt in deinen flauschigen Prinzessinenträumen jetzt ein realer Mann eine Rolle...
gleiche Szene auf der großen Bühne der PK aber die Rolle des Traumprinzen, der die Prinzessin rettet wurde neu besetzt.

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Re: P.S.

Antwort von mf4 am 18.03.2015, 18:00 Uhr

So schauts aus... ein Zusammengehörigkeitsgefühl kommt nicht per Papier und nicht durch einen Namen.

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sofern es diese Hochzeit dann wirklich gibt,...

Antwort von Sternenschnuppe am 18.03.2015, 18:03 Uhr

Dann nimmt Dein Freund eben Deinen Namen an, oder behält seinen und Deiner wird Familienname.

Aber, alles ungelegte Eier, ihr müsst mindestens ! 3 Jahre zusammen in einem Haushalt leben, und dies auch nachweisen.

Und dann wirklich verheiratet sein und es muss ! eine Vater-Kind Beziehung nachgewiesen werdn und dass es dem Kindeswohl Schaden würde, wenn die Adoption nicht passiert.

Ergo : Das wird eh nix.

Und ja, ich darf das sagen , wir haben das alles durch und nur erfolgreich weil Vater sofort zustimmte, er das Kind noch NIE gesehen hat , wir noch ein gemeinsames Kind haben und alle Vorraussetzungen erfüllten, und mein Sohn mit ihm lebt seitdem er neun Monate alt ist und keinen anderen Papa jemals hatte.

Alles bei Euch nicht gegeben.

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Re: sofern es diese Hochzeit dann wirklich gibt,...

Antwort von Port am 18.03.2015, 19:14 Uhr

Es wäre in diesem Fall tatsächlich die eleganteste Lösung, wenn der Name von PK Ehename würde. Das wäre von seiten des Gatten auch ohne Adoption ein eindeutiges Zeichen, dass er die Namensgleichheit mit dem Sohn möchte. Bei Scheidung kann er seinen Geburtsnamen wieder annehmen und sollte es weitere Kinder geben, heißen alle gleich. Wie wäre das, PK?

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Das geht nicht, weil der westfälische Bauern Adel auch auf weitergabe

Antwort von Leewja am 18.03.2015, 19:29 Uhr

des namens beharrt, undenkbar, dass der knoofkötterhof dann plötzlich kwiatkowski Hof hieße! !!

aber pk, kann man deine Schwester denn nicht zur Weitergabe des kostbaren Ostpreußen namens verdonnern?

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Re: sofern es diese Hochzeit dann wirklich gibt,...

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 19:34 Uhr

Gibt es nicht weil der Hof weiter so heißen soll wie er und sein Papa usw

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Re: Das geht nicht, weil der westfälische Bauern Adel auch auf weitergabe

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 19:35 Uhr

Nein die hängt da nicht so sehr dran

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well, you can't have the cake and eat it...

Antwort von Leewja am 18.03.2015, 19:42 Uhr

Einen Tod wirst du sterben müssen

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Re: sofern es diese Hochzeit dann wirklich gibt,...

Antwort von Port am 18.03.2015, 19:42 Uhr

Was für ein Hof? Ist Dein Freund Landwirt und arbeitet auf Papas "Gut Büttenwarder"?

Dann behalte eben einfach Deinen Namen zusammen mit Deinem Sohn. Nix Doppelname und nix gemeinsamer Ehename. Und die gemeinsamen Kinder heißen dann eben so wie Dein Zukünftiger oder so wie Du und Dein Sohn.

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nun ja, das hättest du ja auch in der hand...

Antwort von mama.frosch am 18.03.2015, 21:31 Uhr

wenn du deinen namen behalten würdest und dein freund seinen, wäre dein sohn namentlich nicht außen vor. das namentliche "außen vor" käme ja daher, dass DU den namen wechseln würdest/möchtest.

es gibt ein restrisiko, dass die beziehung zu deinem freund irgendwann in die brüche geht. und dann heißt dein sohn wie dein in diesem szenario ex und trägt den namen eines menschen, der mit seiner herkunft nichts zu tun hat; und hat zwei väter verloren.

so eine sache sollte man sich jahrelang überlegen. ich würde, bei aller verliebtheit und zuversicht, niemals auf die idee kommen, jemandem den ich weder im alltag noch in belastungssituationen erlebt habe irgendwelche rechte über mein kind zuzusprechen!!

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Re: P.S.

Antwort von mama.frosch am 18.03.2015, 21:33 Uhr

eben. familie ist eine herzenssache

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Re: Adoption des Stiefkindes

Antwort von Fredda am 18.03.2015, 21:36 Uhr

meiner Meinung nach müsstet ihr erstmal eine Patchwork Familie werden, derzeit sind es nur zwei Stoffe, die nebeneinander liegen aber noch lange nicht zusammengenäht sind

oder: du verkaufst die Eier, die dein Huhn gelegt hat, das du noch gar nicht hast...

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ja und?

Antwort von mama.frosch am 18.03.2015, 21:36 Uhr

lass deinen ex doch vor sich hinvegetieren, ist sein leben und er ist dein EX.

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Re: sofern es diese Hochzeit dann wirklich gibt,...

Antwort von PatriciaKelly am 18.03.2015, 21:37 Uhr

Ja so ähnlich Port ehemaliger Landwirt aber großes Anwesen

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so..bin jetzt böse

Antwort von groschi am 19.03.2015, 0:07 Uhr

(ich fühl mich nicht....ich darf das)

diese plötzliche idee mit der adoption kommt doch recht zeitnah an a´s geburtstag und deiner enttäuschung, dass der kv sich nicht gemeldet hat (btw..ich würde sooo gerne seine seite der geschichte hören). hat in meinen augen was von "du debiler arsch..du meldest dich nicht bei der frucht deiner lenden..jetzt haste bald kein kind mehr, denn franzl ist eh der supi-dupi-papi und du ein bei muttern lebender looser..ätschebätsch: das hat man davon, wenn man meine erwartungen bezüglich umgang, kontakt etc nicht erfüllt"

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Re: P.S.

Antwort von Fredda am 19.03.2015, 11:29 Uhr

ich glaube, es wird eine B-Produktion

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Re: so..bin jetzt böse

Antwort von PatriciaKelly am 19.03.2015, 12:42 Uhr

Ähem.... Nein.

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Kommt auf den Richter an...

Antwort von Leena am 19.03.2015, 18:45 Uhr

Meiner Erfahrung nach kommt es da allerdings sehr auf den zuständigen Richter an, wie der zu dem Thema steht... "unser Richter" erklärte uns damals, er ersetzt, wenn er den Eindruck hat, dem Vater ist das Kind komplett egal und er kümmert sich gar nicht... war bei uns allerdings nicht nötig, gab ja juristisch gar keinen Vater.

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3-4 Jahre in EINEM Haushalt zusammen leben... echt, seit wann?

Antwort von Leena am 19.03.2015, 18:55 Uhr

Bei uns war die Stiefkind-Adoption Ende 2004, da hieß es, mind. 1 Jahr gemeinsamer Haushalt bei Adoptionsantrag.

Kennen gelernt hatten wir uns Anfang 2002, geheiratet Anfang 2003 und Herbst 2003 dann das erste gemeinsame Kind und quasi zum ersten Hochzeitstag dann den Adoptionsantrag beim Notar gestellt... bis das Verfahren durch war, dauerte es etwa 9 Monate.

(Zustimmung vom leiblichen Vater fiel bei uns weg, juristisch gab es bis zur Adoption keinen Vater.)

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Bei uns war das 2010-2011

Antwort von Sternenschnuppe am 19.03.2015, 20:13 Uhr

Haft alles in allem ein Jahr gedauert.
Obwohl der leibliche am gleichen Tag unterschrieb, an dem er den Brief bekam.

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du denkst nicht ernsthaft darüber nach die Hälfte der" Rechte" an deinem Sohn abzugeben

Antwort von Larissa81 am 23.03.2015, 13:17 Uhr

an einen Mann den du kaum kennst?
Du weißt bei einer Trennung hat er dann exakt die gleichen Rechte wie du auch wenn er nicht der Erzeuger ist?

Er kann dir dann sagen wohin du zu ziehen hast usw.
Ist das Kind ein Baby oder sehr jung kann ich das nach längerer Zeit verstehen, aber in dem alter und der kurzen Zeit nicht.

Heiratet erstmal und lebt eine Zeit glücklich zusammen.

Was sagen denn deine Eltern dazu? Wenn mein Kind so Pläne machen würde (nach so kurzer Zeit alles aufgeben was man sich aufgebaut hat usw.) ich würde Kopf stehn auch wenn ichs nicht ändern könnte.

Und nur weil die Mutter einen Namen weitervererben will hoffe ich das KEIN Kind deswegen einen zweiten tragen muss, dann soll die Mutter das bitteschön selber tun.
Den Namenshype kann ich nicht nachvollziehen, auch bei anderen nicht...

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Alter des Kindes..?

Antwort von Leena am 24.03.2015, 7:57 Uhr

Kommt wohl aufs Alter des Kindes an, soweit ich es gefunden habe - wie alt war denn Dein Kind bei der Adoption?

Mein Nachwuchs war 3, als wir zusammen gezogen sind, da "reicht" wohl auch heute noch das "mind. 1 Jahr zusammenleben".

Aber PKs Sohn ist ja auch schon älter... also wieder etwas anderer Fall.

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Re: Adoption des Stiefkindes

Antwort von Princess01 am 25.03.2015, 11:07 Uhr

PK, ich mag dich sehr und rate dir davon ab das zu machen!!!
Der KV muss der Adoption zustimmen und er fällt dann komplett weg!
Dein Freund müsste im Falle einer Trennung an ein Kind Unterhalt zahlen welches nicht seins ist.
Das mag jetzt okay sein, im Zuge einer Trennung nicht mehr.
Mein Sohn ist einbenannt denn nur das war wichtig, das wir alle gleich heißen.
Name ist Sache des Standesamtes und kann nur nach einer Eheschließung geändert werden. Mehr dazh beim JA oder Standesamt.

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Re: Alter des Kindes..?

Antwort von Sternenschnuppe am 27.03.2015, 15:54 Uhr

Als wir zusammenkamen 9 Monate, offizieller Zusammenzug 2 Jahre, Ado beantragt mit 3,5 und Geburt des kleinen Bruders.
Abgeschlossen war das Ganze als der Große 4,5 war.

Aber wie bei Dir auch, Vater hat er nie gesehen. Der wurde zwar gerichtlich anerkannt, aber unterschrieb am gleichen Tag wo er den Brief vom Notar bekam.

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