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Geschrieben von krueml am 29.10.2007, 22:34 Uhr

Wie kommt die denn darauf????

Also wir haben 2 Kinder und sind nicht verheiratet. Wir haben aber auf dem Amt die Vaterschaft bestätigt und das gemeinsame Sorgerecht festgelegt, genau aus diesem Grund. Natürlich darf mein Partner die Kinder im Ernstfall behalten. Er hat ja dann auch das Sorgerecht. Ich glaube, die Sprechstundenhilfe hat überhaupt keine Ahnung. :-)

LG!

 
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