Geschrieben von mauskeks24 am 24.01.2008, 13:40 Uhr |
wegen neuem Unterhaltsrecht
mein sohn ist 3 und ist 6 stunden in der kita
ich bin leider arbeitslos, und streite mit meinem mann wegen unterhalt. nun wurde mir laut der neuen erwerbsobligenheit auferlegt 20 bewerbungen im monat zu schreiben.
ich meine im ersten monat sicher kein problem, aber auf dauer? weiß jemand ob das eine angemessene zahl ist oder hat jemand dazu schon was bei goggle gelesen?
Re: wegen neuem Unterhaltsrecht
Antwort von bärenmutti am 24.01.2008, 13:48 Uhr
Hallo,
ich weiß ja nicht was du erwartest. Aber wenn ich mich irgendwo bewerbe dann gehe ich davon aus, dass ich auch irgendwo Arbeit finde.
Ich hatte so den Eindruck, dass du zwar wenn du musst 20 Bewerbungen pro Monat schreiben willst aber du nicht erwartest irgendwo angenommen zu werden. Das kann es ja wohl nicht sein, oder habe ich da was falsch verstanden?
LG Manu
Re: wegen neuem Unterhaltsrecht
Antwort von mauskeks24 am 24.01.2008, 14:47 Uhr
nee hast du bissl falsch verstanden.
ich bewerbe mich bereits seit 1 1/2 Jahren. Und habe 100 derte Bewerbungen geschrieben.
Jedes Vorstellungsgespräch beginnt was machen sie mit ihrem Kind?
Wenn die jetzt noch mit bekommen, alleinerziehend wirds wohl kaum einfacher.
Ich meine das ich wohl kaum 20 Firmen finde die auch inserieren ( habe gelesen Blindbewerbungen zählen nicht)
außerdem ist es ein kostenfaktor, denn immerhin bezahlt die Arge 75 Bewerbungen und das im Jahr. Da ich derzeit garnichts habe ( Mann zahlt kein Unterhalt nur fürs Kind und die Arge streubt sich da mann zahlen soll) ist es für mich viel Geld, jedesmal eine Bewerbung. Weißt du. Zumal man in der heutigen Zeit kaum noch bewerbungen zurück bekommt um die nochmal verwenden kann.
hoffe verstehst das bissl besser
Es kommt ja wohl auch drauf an, was du auf
Antwort von LeRoHe am 24.01.2008, 16:44 Uhr
derartige Fragen antwortest...
Und die Zahl ist mit Sicherheit angemessen, du lebst ja schließlich auf Staatskosten!
Und wem gehören die Bewerbungsunterlagen? Dem Bewerber. Also würd ich bei den jeweiligen Firmen anrufen, und die Rücksendung fordern, da es dein Eigentum ist.
ich lebe nicht auf staatskosten
Antwort von mauskeks24 am 24.01.2008, 20:29 Uhr
ich lebe vom kindergeld, unterhalt für meinen sohn und vom sparbuch!!!!
wenn mich, wenn ich geld von der arge erhalte, die auffordern bewerbungen zu schreiben ist das ok, aber doch kein anwalt!!!
Re: ich lebe nicht auf staatskosten
Antwort von +emfut+ am 24.01.2008, 20:33 Uhr
Wenn Du auf Staatskosten leben würdest, würde Dich die ARGE anschreiben.
Du lebst auf Kosten Deines Ex, und er hat das Recht zu erwarten, daß Du davon loskommst. Da Dir die Unterstützung nur zusteht, solange Du nicht für Dich selber aufkommen kannst, mußt Du quasi nachweisen, daß Du es nicht kannst - und dazu gehört halt, daß Du keinen Job findest, aber finden kannst Du ja nur, wenn Du suchst.
Du hast sicher das Pech, daß die ganzen Regeln, Anforderungen und Durchführungsbestimmungen für das neue Unterhaltsrecht noch nicht "festgeklopft" sind. Neue Gesetze müssen erstmal in der Praxis "ankommen", bevor es da feste Regeln gibt. Und irgendjemanden trifft es dann halt :-(.
Was sagt denn Dein Anwalt?
Gruß,
Elisabeth.
Re: wegen neuem Unterhaltsrecht
Antwort von Kati-F am 25.01.2008, 6:41 Uhr
Hallo, also ob sie Dir tatsächlich 20 Bewerbungen aufs Auge drücken können, weis ich nicht, ich denke, da musst Du mal einen Spezialisten fragen...bezüglich der Bewerbungskosten: wird bei der von Dir angestrebten Tätigkeit denn auch mal was im Internet ausgeschrieben? Online-Bewerbungen kosten so gut wie nichts, außer dass man halt einmal die Arbeit mit dem Einscannen der Zeugnisse hat...und die Frage nach dem Kind musst Du dir halt schon vor jedem Gespräch selbst beantworten, bzw. für Betreuung sorgen-das nimmt einem fast kein Arbeitgeber ab.
Viel Glück
Kati
ich lebe auch nicht vom ex
Antwort von mauskeks24 am 25.01.2008, 8:12 Uhr
er zahlt ja auch nicht, das ist ja das ganze problem. und sowmit kann er nichts von mir verlangen. den unterhalt fürs kind müßte er auch zahlen wenn ich arbeit hätte