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von huevelfrau  am 19.05.2011, 18:40 Uhr

Was steht mir zu???

Habe gerade Lottes Beitrag gelesen, und ehrlich ich spiele im Moment aus verschiedenen Gründen mit dem Gedanken, mich von meinem Mann zu trennen. Unsere Girls sind fast 12 und fast 9.

Wir haben Landwirtschaft im Nebenerwerb und ich habe einen minijob (300 - 400 € im Monat).

Für den Fall einer Trennung, was steht mir geldlich zu? Unterhalt für die Kids (wie hoch)? Bekomme ich auch Unterhalt?

Weil im Moment ist bei uns so der Wurm drin, und ob der nochmal rausgeht, ich wage es zu bezweifeln.

Danke schonmal für eure Antworten!

 
4 Antworten:

Re: Was steht mir zu???

Antwort von +emfut+ am 19.05.2011, 19:22 Uhr

Wenn die Kinder bei Dir bleiben, berechnet sich der Kindesunterhalt nach dem Einkommen Deines Mannes aus der Düsseldorfer Tabelle. Das ist einfach: Googeln und aus der Tabelle ablesen. Achtung: In manchen Tabellen ist das halbe Kindergeld noch nicht abgezogen, das müßtest Du dann noch tun.

Du bekommst Unterhalt, wenn noch was übrigbleibt. Der Selbstbehalt für Deinen Mann liegt knapp unter 1.000,- Euro. Wenn nach dem Abzug des Kindesunterhalt noch was übrigbleibt, könntest Du das bekommen. Wobei er sich als selbstständiger Landwirt wahrscheinlich gut armrechnen kann (wenn er es denn nötig hätte - so viel kommt da ja meistens nicht bei rum). Wobei Dein eigenes Einkommen angerechnet werden würde.

Wenn Du mit Deinem Einkommen plus Unterhalt unter dem Regelsatz für H4 bleibst, steht Dir H4 zu. Allerdings wird die ARGE versuchen, Dich zügig in Lohn und Brot zu bekommen - Deine Kinder sind alt genug.

Ooooder die Kinder bleiben beim Vater. Dann wärst Du unterhaltspflichtig. Bis Du einen Job hast, von dem Du Unterhalt zahlen kannst, springt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuß ein - zumindest bis die Kinder 12 sind. Wer unterhaltspflichtig ist, hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, muß sich also mit noch mehr Anstrengung einen Job suchen und notfalls einen zweiten Job annehmen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Was steht mir zu???

Antwort von Jazzy1982 am 19.05.2011, 19:24 Uhr

Tut mir leid das Du über sowas nachdenken musst!

Im Falle der Trennung, habt ihr ja erstmal 1 Trennungsjahr!
Du bekommst Unterhalt für beide Kids, was berechnet wird je nach Einkommen deines Mannes, genau wie der Unterhalt für Dich!

Du solltest Dir aber dann irgendwann eine Teil/Vollzeitstelle suchen, um keinen Unterhalt mehr von Deinem Mann zu bekommen( ich würde das jedenfalls so machen, wenn die Kids schon groß sind)

Alles Liebe!

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Re: Was steht mir zu???

Antwort von ohmami am 20.05.2011, 18:29 Uhr

Das ist sehr unterscheidlich. Je nach Richter kann dir passieren, dass du gar keinen Unterhalt bekommst, nur die KInder. Deine Kinder sind 12 und 9 da kann dir problemlos ein Ganztagsjob zugemutet werden, so du eine entsprechende Kinderbetreuung in Anspruch nehmen kannst.
Das solltest du mit einem Anwalt klären und dich auf lange Wartezeit auf irgendwelche Zahlungen einstellen.

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Re: Was steht mir zu???

Antwort von Bonniebee am 21.05.2011, 11:53 Uhr

Hallo,

was Dir zusteht finanziell, können wir Dir hier natürlich nicht ausrechnen. Genau dafür geht man ja zu einem Anwalt. Es gibt hier Tabellen und feste Sätze für Deinen und für den Kindsunterhalt. Während Deine Kinder Unterhalt bis zum Ende ihrer Ausbildung bekommen können, bekommst Du nur noch kurz Unterhalt. Denn wenn die Kinder älter als 6 Jahre sind, wird von der Mutter erwartet, dass sie es inh. eines gewissen Zeitraums schafft, wieder in Vollzeit zu arbeiten, da sind die Familienrichter heute wenig gnädig. Immerhin werden aber die erworbenen Rentenansprüche von Dir und Deinem Mann im Ehe-Zeitraum hälftig aufgeteilt. Das heißt, Du bekommst die Hälfte seiner Rentenansprüche, allerdings nur für den Zeitraum Eurer Ehe.

Also: Es hilft kein Spekuliren - wenn es Dir Ernst ist, musst Du ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt oder einer Anwältin ausmachen und Dir die Details erklären lassen. Wenn Kinder und ein Betrieb (Hof) da sind, kann man eine Scheidung nicht auf eigene Faust durchführen, ohne große Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

LG

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