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Geschrieben von Pamo am 09.01.2022, 8:09 Uhr

Nachtrag....

So ist das übrigens auch, wenn der KV nur selber wegzieht und die Whg nicht kündigt. Das Einverständnis ist kein Selbstzweck, kann nicht als Schikane oder Kontrolle missbraucht werden. Lies mal hier von Frau Bader:
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Umzug-Vater-verweigert-Zustimmung_230935.htm

 
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