Geschrieben von shooty007 am 04.01.2006, 16:21 Uhr |
Ich habe das alleinige ...
Ja klar. Nur Fragen. Wie gesagt, die Bescheinigung vom Jugendamt und Geburtsurkunde. Ach ja, vergessen. Es kommt auch auf das Alter des Kindes an. Ab 5 Jahren haben sie ein Recht mitzureden.
Heike
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- Der Gang zum Standesamt: Hilfe! - Tamee&Jana 04.01.06, 13:23
- Re: Der Gang zum Standesamt: Hilfe! - märzmama 04.01.06, 13:44
- Re: Der Gang zum Standesamt: Hilfe! - charliee 04.01.06, 13:50
- Re: Der Gang zum Standesamt: Hilfe! - shooty007 04.01.06, 13:55
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- Re: Der Gang zum Standesamt: Hilfe! - märzmama 04.01.06, 13:44
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