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Geschrieben von Janka_ am 10.04.2008, 18:55 Uhr

Frage an die Geschiedenen

Hallo!

Scheidung ist seit Monaten eingereicht. Nun endlich liegt mir eine Ladung vom Amtsgericht vor. Drin steht der Termin dient der Güteverhandlung und anschließender mündlicher Verhandlung.

Ist das dann schon der Scheidungstermin???

Oder dient der Termin nur der Klärung noch offener Streitereien, die noch bestehen, wie Ehegattenunterhalt, Trennung von gemeinsames Eigentum und co???

Für alle die mich kennen, ist nicht mein Termin, sondern der meines Partners.

LG Janka

 
10 Antworten:

Re: Frage an die Geschiedenen

Antwort von Glueckskaefer am 10.04.2008, 19:15 Uhr

mich würde mal interessieren wie das ist im Gericht ^^ob man sich dabei noch in die Augen schaut oder ob man so tut als ob man sich nie gekannt hätte. ups. nur mal so? hm

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Re: Frage an die Geschiedenen

Antwort von vallie am 10.04.2008, 19:19 Uhr

gibt es denn noch unstimmigkeiten???
klingt so...dann ja, güterverhandlung.

ich bin zwar geschieden, bei uns war aber schon vorher alles geregelt, es gab nur einen termin vor gericht.

und ja, glückskäfer, wir haben uns angeschaut. wir sind danach sogar einen cafe trinken gegangen und abends essen.

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Re: Frage an die Geschiedenen

Antwort von Glueckskaefer am 10.04.2008, 19:23 Uhr

Hallo @vallie! das find ich ja cool. Hört man so selten. wär ja auch schlecht wenn es anderst wär finde ich . wenn man jahrelang verheiratet war und sich geliebt hat sollte man sich auch noch anschauen können finde ich. Aber ich hab auchschon ganz andere fälle im bekanntenkreis gehört.da stehen einem die haare zu Berge *g*

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glückskäfer

Antwort von vallie am 10.04.2008, 19:28 Uhr

nun ja, wir waren nur drei jahre verheiratet und heute haben wir nur kontakt, wenn wir uns zufällig treffen....kommt ca. 5-10x im jahr vor.
trotzdem, wenn was wäre, ich würd ihn anrufen können....mach ich aber nicht :-))) er hat mir sogar zu meiner 2. eheschließung gratuliert...

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@Vallie

Antwort von Janka_ am 10.04.2008, 19:28 Uhr

Schönen Gruß in den Süden.

Ja es gibt noch derzeit ein ewiges hin und her an Anwaltsschreiben. Sie möchte Trennungsunterhalt/ Ehegattenunterhalt, er möchte natürlich nicht oder so wenig wie möglich zahlen- -es gibt keine Kinder und beide sind vollzeit berufstätig, er verdient nur mehr als sie.

Desweiteren bewohnen wir momentan das gemeinsame Haus der beiden, welches aber noch zu über 80% finanziert ist und seit 2 Jahren er alleine die Tilgungen bezahlt. Sie möchte dafür die überzogene Summe X ausbezahlt bekommen, damit sie aus dem Grundbuch geht. Eigentlich kann Sie froh sein, dass die Bank sie überhaupt aus dem gemeinsamen Darlehen lassen würde.

Diesbezüglich überlegen wir derzeit, das Haus dann eher zu verkaufen (also die beiden dann) und wir würden dann neu bauen. Aber Hausverkauf würde halt auch wahrscheinlich eher mit Verlust enden.

Es erleichtert die Sache nicht gerade, dass die beiden kein einziges Wort mehr persönlich miteinander reden. Zumal sie vorher ein Jahr spurlos verschwunden war.

Also alles ziemlich kompliziert. Hätte ich nie gedacht, wo nicht mal gemeinsame Kinder existieren.

Aber schade, dann wird da wohl eher nicht geschieden.


LG Janka

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Re: Frage an die Geschiedenen

Antwort von Martina** am 10.04.2008, 19:29 Uhr

Also bei mir gab es damals einen Termin wegen Unterhalt und dann noch den Scheidungstermin. Zuerst wurde mir das alleinige Sorgerecht übertragen und dann wurden wir beide gefragt ob wir geschieden werden wollen (*g* wie beim Heiraten) und das wars dann auch schon fast. Wir sind raus aus dem Amtsgericht und jeder mit seinem Anwalt in eine andere Richtung und das wars

lg

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Re: Frage an die Geschiedenen

Antwort von Glueckskaefer am 10.04.2008, 19:31 Uhr

ist das nicht ein komisches gefühl weil es ja dann was endgültiges ist? ich stell mir das denoch schlimm vor !!!!hm

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Re: @Vallie

Antwort von vallie am 10.04.2008, 20:02 Uhr

neee, dann wird wohl nicht geschieden, da das mit dem haus nicht geklärt ist.

ich würd das haus auch verkaufen, wollte nicht in exis refugium wohnen...das kann doch nicht sein, daß das so verlustig ist???

tja, gemeinsamer besitz ist im falle der trennung immer schwer zu trennen, deswegen besitze ich auch nichts :-)))

darauf wird es rauslaufen....ich denke eine einvernehmliche lösung ist erschwert...

lg nach berlin!!

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Re: @Vallie

Antwort von joso1 am 11.04.2008, 2:20 Uhr

Betrifft jetzt bicht nich soooooondern meinen Mann. Er war 12 Jahre mit seiner ersteb Frau vrheirattet aber sie haben sich gütlich getrennt . Sie war ja auch schon 2 Jahre in ner anderen Wohung mit Freund.sie waren nur noch pro forma verheiratet. Die Scheidung ging in ner halben Stunde durch im Februar und imm März daraufhabe ich meinen Mann geheiratet. Aberseine erste F4rau ist wirklich nett ( sieht mir sogar etwas ähnlich uhnd wir sind in MUC oft zuwsammen nen Kaffee trinken. Ich versteh mich bestens mit ihr und sie hatte auch schon auf Isabella aufgepssst. Nicht ganz so üblich. Sie besucht uns gelegentlich mit Freund, aber wie gesat die Scheidung ging ratz fatz, beide haben verzichtet, von Forderungen Abstand genommen an den anderen.
liebe Grüße Joooohanna

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ich hab jetzt in den alten Unterlagen geschaut

Antwort von ElliMcBeer am 11.04.2008, 8:56 Uhr

bei meinem Scheidungstermin stand drauf:
"Ladung
in der Familiensache xy gegen xy
ist der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt worden auf
xx annodazumal

Bitte bringen sie gülitgen Personalausweis mit.

Dann ist da ein Beiblatt auf dem steht
"Wichtige Hinweise für das Scheidungsverfahren"


Und an Glückskäfer:
mein Exmann udn ich haben uns vorher zum frühstücken verabredet. Die Ex von meinem Mann und er haben vorher noch gemeinsam mit Sekt auf die Scheidung angestossen. Also ich kenne bereits 2 Fälle (nämlich unsere) von Traumscheidungen. Geht wirklich!

Elli
Also war das glasklar direkt Scheidung und ausserdem war es eh einvernehmlich. Also denke ich dass dein Kerl noch nciht geschieden wird.

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